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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachwirkung des Tarifvertrages

E
ernst
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, unser Arbeitgeber hat seine Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft des Arbeitgeberverbandes gekündigt. Die bis dahin abgeschlossenen Tarifverträge wirken für die Kollegen nach. Nach dem Austritt unseres Arbeitgebers aus der Tarifgemeinschaft hat diese einen Tarifver-trag über eine lineare Vergütungsanhebung abgeschlossen. Unser Arbeitgeber will diesen Tarifvertrag nicht auf die Kollegen anwenden. Die Kollegen werden also keine Vergütungsan-hebung erhalten. Die Arbeitsverträge der Kollegen haben u.a. folgenden Inhalt:"Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) vom 1.11.1961 und den diesen ergän-zenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträgen. Außerdem finden die für den Bereich des Arbeitgebers jeweils geltenden sonstigen Tarifverträge Anwendung". Die obige Formulierung beinhaltet keine Voraussetzung, dass der Arbeitgeber Mitglied der Tarifgemeinschaft sein muß (und damit den Tarifvertrag auch unterschrieben hat). Fragen: Kann aus der obigen Formulierung des Arbeitsvertrages abgeleitet werden, dass der Tarifvertrag über die Vergütungsanhebung auch für unsere Kollegen gilt? Hätte der Arbeitgeber um diese Wirkung auszuschliessen, die Arbeitsverträge der Kollegen hinsichtlich der obigen Formulierung ändern müssen? Vielen Dank für Eure Hilfe!

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Community-Antworten (2)

W
Werner

02.08.2007 um 12:00 Uhr

Moin Ernst Fragen: Kann aus der obigen Formulierung des Arbeitsvertrages abgeleitet werden, dass der Tarifvertrag über die Vergütungsanhebung auch für unsere Kollegen gilt? Ich sehe es so, das Anspruch individuell besteht.

Hätte der Arbeitgeber um diese Wirkung auszuschliessen, die Arbeitsverträge der Kollegen hinsichtlich der obigen Formulierung ändern müssen? Ja. Im beiderseitigen Einvernehemen.

A
Angi1

02.08.2007 um 12:22 Uhr

Hallo Ernst,

hier gibt es ein BAG Urteil vom 18.4.2007 - 4 AZR 652/05

MfG Angi1

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