Nachwirkung eines Tarifvertrages - für welche Arbeitnehmer gilt die?
Der Tarifvertrag für vermögenswirksame Leistungen der Metall- und Elektroindustrie ist zum 31.01.05 ausgelaufen und befindet sich seitdem in der Nachwirkung. Gilt die Nachwirkung auch für Mitarbeiter, die vor dem 01.02.05 zwar Mitglied der IG Metall waren, also einen tarifvertraglichen Anspruch hatten, aber erst nach dem 01.02.05 bei uns eingestellt wurden?
Community-Antworten (1)
10.08.2005 um 15:06 Uhr
moin Ulli, diese Frage habe ich der Gewerkschaft gestellt und die haben mir gesagt: wer nach dem 31.01.05 eingestellt wird hat keinen Anspruch.
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