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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachwirkung eines Tarifvertrages - für welche Arbeitnehmer gilt die?

U
Ulli
Nov 2016 bearbeitet

Der Tarifvertrag für vermögenswirksame Leistungen der Metall- und Elektroindustrie ist zum 31.01.05 ausgelaufen und befindet sich seitdem in der Nachwirkung. Gilt die Nachwirkung auch für Mitarbeiter, die vor dem 01.02.05 zwar Mitglied der IG Metall waren, also einen tarifvertraglichen Anspruch hatten, aber erst nach dem 01.02.05 bei uns eingestellt wurden?

4.63001

Community-Antworten (1)

W
Werner

10.08.2005 um 15:06 Uhr

moin Ulli, diese Frage habe ich der Gewerkschaft gestellt und die haben mir gesagt: wer nach dem 31.01.05 eingestellt wird hat keinen Anspruch.

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