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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Seminar abgelehnt

L
Linessi
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, wir brauchen Eure Hilfe. Unsere GF hat unser Seminar nicht unterschrieben. Auf Nachfrage hat er am letzten Tag gesagt dass wir die betrieblichen Belange berücksichtigen müssen. Wir erhalten keine Infos über Kündigung, Produktionsplanung, Arbeitzeitverlagerung usw. Wir haben, wenn er uns rechtlich Belangen tut entschieden nicht zu fahren. Wie sollen wir uns verhalten, da die jeweiligen Vorgesetzten gebeten worden sind, dass fehlen der Betriebsratsmitglieder zu berücksichtigen. Vielen Dank

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Community-Antworten (5)

C
Challenger

17.03.2019 um 13:01 Uhr

Zitat Linessi : Wir erhalten keine Infos über Kündigung, ..............

Das ist schön für die Gekündigten. Denn die Kündigungen sind rechtsunwirksam. Also hingehen und die gekündigten Kollegen informieren.

K
kratzbürste

17.03.2019 um 13:55 Uhr

Der Rechtsanspruch entsteht für ein Seminar durch korrekte Beschlussfassung und rechtzeitiger Bekanntgabe (so um 2 Wochen) an den Arbeitgeber. Einer Genehmigung bedarf es nicht. Zeitliche Bedenken hat der AG nicht einen Tag vor dem Seminar geltend zu machen.

An eurer Stelle wäre ich gefahren. Zumindest bei Grundlagenseminare oder eindeutig erforderlichen Spezialseminaren.

C
Cyber99

17.03.2019 um 19:33 Uhr

Am Besten Ihr lasst Euch das Alles weiterhin genau so gefallen - dann werdet Ihr vom Arbeitgeber irgendwann zum Traum-Betriebsrat gekürt. Aber macht Euch nichts draus, ich kenne einen Betriebsrat, der es genauso macht.

B
basilica

17.03.2019 um 21:29 Uhr

Vom Grundsatz her muss die zeitliche Lage eines Seminars natürlich mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Man schickt also eine Info an den AG, dann und dann sind diese und jene Seminare geplant. Der AG hat sich dann innerhalb von 2 Wochen zu räuspern (Fitting, § 37 Rn 244). Tut er das nicht, dann könnt Ihr fahren (aber Beweis bereit halten, dass der AG rechtzeitig informiert worden ist!). Äußert der AG Bedenken wegen der zeitlichen Lage des Seminars, muss verhandelt werden. Kommt keine Einigung zustande, wird die Einigungsstelle gebildet (§ 37 Abs 6 BetrVG). Der Spruch der Einigungsstelle kann im Beschlussverfahren überprüft werden. Lehnt der AG die Teilnahme an einem Seminar aufgrund von Zweifeln an der Erforderlichkeit ab, dann kann sofort das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren angerufen werden.

Auf diese Eure "scharfen Schwerter" solltet Ihr den AG auch mal bzgl Mitbestimmung bei Kündigungen und dergl dezent hinweisen. Missachtet der AG Eure MBR, kann das richtig teuer für ihn werden.

E
enigmathika

18.03.2019 um 10:15 Uhr

Wenn er den Abteilungsleitern mitgeteilt hat, dass Ihr weg seid, scheint er das doch akzeptiert zu haben. Wenn es sich um ein Grundlagenseminar handelt, solltet Ihr auf jeden Fall fahren.

Was die Missachtung Eurer Mitbestimmungsrechte angeht: Die solltet Ihr unbedingt anmahnen! Ggf. mit Verweis auf §101 des BetrVG, um ihn daran zu erinnern, dass die Mitbestimmung nicht möglich sondern Pflicht ist. Auch dass eine Kündigung ohne Anhörung des BR unwirksam ist, sollte ihm noch einmal deutlich gemacht werden. (BertVG §102 Abs. 1 Satz 3)

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