Besuch einer Veranstaltung während der Arbeitsunfähigkeit
Hallo Forum,
ich war vor einigen Wochen für 2 Wochen arbeitsunfähig. Nun wurde ich am vorletzten Tag meiner Arbeitsunfähigkeit von einem liebenswürdigen Kollegen bei einer Karnevalsveranstaltung (Abendveranstaltung) gesehen, der das natürlich an die Geschäftsführung weitergegeben hat.
Nun bittet mich die Geschäftsführung um eine Stellungnahme, da sie das im Sinne eines vernünftigen Genesungsprozesses und auch im Sinne einer Vorbildfunktion eines Betriebsrats für nicht akzeptabel hält.
Gleichzeitig setzt die Geschäftsführung den Betriebsrat über diesen Vorgang in Kenntnis.
Natürlich habe ich mit dem Besuch der Veranstaltung keineswegs den Genesungsprozess beeinträchtigt.
Was haltet Ihr davon?
Community-Antworten (23)
16.03.2019 um 21:54 Uhr
als BRM steht man mehr im Fokus als andere MA. Das muß man aushalten.
17.03.2019 um 00:41 Uhr
Was haltet ihr davon? Krankgeschrieben auf einer Karnevalsveranstaltung zu gehen ...nix!
17.03.2019 um 09:52 Uhr
Das Arbeitsrecht erlaubt grundsätzlich alles, was keinen negativen Einfluss auf den Heilungsprozess hat. Während seiner Arbeitsunfähigkeit darf er daher allen Tätigkeiten nachgehen, die seiner Genesung nicht im Wege stehen. Die Genesung darf also nicht erschwert oder verzögert werden.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt kein Beschäftigungsverbot dar und beinhaltet nur eine Prognose über die voraussichtliche Dauer der Erkrankung. Kein Arzt kann sicher voraussagen, wie lang der Patient wirklich krank ist. Eine Krankenbescheinigung muss daher nicht ausgeschöpft werden.
Vielleicht ist die Situation so, dass der vorletzte Tag der AU ein Samstag war und die Arbeit am darauffolgenden Montag wieder aufgenommen wurde? Und Samstag/Sonntag eh arbeitsfrei waren?
"Die GF bittet um Stellungnahme da sie das im Sinne eines v.ernünftigen Genesungsprozesses und auch im Sinne einer Vorbildfunktion eines Betriebsrats für nicht akzeptabel hält. "
Der GF dürfte garnicht bekannt sein, um welche Art der Erkrankung es sich handelt? Inwiefern meint sie also den Genesungsprozess beurteilen zu können?
Bei der Vorbildfunktion gebe ich dem User moreno allerdings recht...
17.03.2019 um 17:53 Uhr
dass eine solche Aktion Nachfragen auslöst ist doch nun wirklich nichts ungewöhnliches. Ehrlich: da würde ich als AG aber auch mal Fragen stellen. Und so wie es cyber schreibt dürfte die Beantwortung ja auch nicht so schwer sein.
17.03.2019 um 21:24 Uhr
Steht das nur im Raum, oder kann man dir das auch beweisen? Würde im Fall der Fälle, alles abstreiten.
18.03.2019 um 00:10 Uhr
er wurde gesehen... der Zeugenbeweis ist in Deutschland das gängigste Beweismittel. Abstreiten untergräbt hier wohl eher die eigene Glaubwürdigkeit nachhaltig. Wenn man so was macht sollte man schon den Ar... in der Hose haben und dazu stehen....
18.03.2019 um 08:57 Uhr
also bei den ganzen Posts die ich von Dir so lese, hätte ich mir das in Deiner Situation sicherlich mehr als 2x überlegt. Rechtlich mag das alles in Ordnung sein aber erstens gibt's schnell, gerade bei einer sowas wie einer Karnevalsveranstaltung ein "Geschmäckle" zweitens machst Du dir damit in deiner Position mit dem, wenn ich Deine Posts richtig verstehe, sehr arbeitgeberfreundlichen Rest-BR noch weniger Freunde. Drittens kommt das wahrscheinlich auch bei den Kollegen nicht gut an, obwohl viele von denen das genauso machen würden...
18.03.2019 um 12:00 Uhr
Engstirniges Spießer Geschwätz, er war krank geschrieben, niemand weiß wegen was. Und das ist auch gut so! Gehen wir mal von Burnout Prävention aus, da kann es der genesung durchaus förderlich sein feiern zu gehen. Geht aber eben niemanden etwas an. Ich würde mich einfach weigern Stellung zu nehmen. Was will der AG dann machen?
18.03.2019 um 13:30 Uhr
EL Puerro Du meinst also weil jemand Betriebsratsmitglied ist, kann er während einer AU machen was will?
18.03.2019 um 14:11 Uhr
Das ging damals durch die Presse: Ein Langzeitkranker der Bezirksverwaltung Berlin-Wilmersdorf war als Bezirksverordnetenkandidat der schwarzen Partei intensiv aktiv in der Wählerakquise. Sein Arbeitgeber, der Bezirkschef, hatte daraufhin geklagt - und verloren. Auch aktive Parteienarbeit muss der Genesung nicht widersprechen. Der Arbeitgeber ist in der Beweispflicht. Allerdings, Vorbildfunktion sieht meiner Meinung nach anders aus... aber mich fragt ja keiner... ;-)
18.03.2019 um 14:58 Uhr
El_Puerro wenn Du das so siehst...
18.03.2019 um 17:38 Uhr
Ja sehe ich so! Genau so! Allerdings nicht nur im Bezug auf BR Mitglieder sonder auf alle Mitarbeiter. Das Beispiel mit der Burnout Prävention war vielleicht ein bisschen heftig. Die unterschiedlichsten Dinge können zu einer AU führen und zeitgleich einen Karnevalsbesuch zulassen. Und wenn Erkrankungen nicht mehr zum Datenschutz gehören, dann gute Nacht Marie.
18.03.2019 um 18:47 Uhr
Na du hast ja Mal echt Null Ahnung! Mal schauen was ein Arbeitsrichter zu Deinem Datenschutz sagen würde!
19.03.2019 um 09:37 Uhr
Karneval? Datenschutz? Sorry, irgendwie erkenne ich keinen Zusammenhang. Besonders nicht im Zusammenhang mit der Eingangsfrage.
Ok, AU heißt nicht bettlägerig krank aber als BR, besonders wenn der Ruf schon angeschlagen ist, würde ich schon darauf achten, das mein Ansehen nicht noch weiter den Bach runter geht. Ewiges Beispiel: Beim Besuch einer notwendigen Schulung genehmigt sich der BR mal wieder einen vom Chef bezahlten Urlaub. Diesen Quatsch hören wir immer wieder. Wer jetzt 1+1 zusammenzählt, kann sich denken, was aus dieser Karnevalsgeschichte rauskommt.
19.03.2019 um 13:31 Uhr
Das es sein gutes Recht war daran teilzunehmen bestreitet hier offensichtlich niemand. Seine Anwesenheit wird hier aber stark kritisiert. Er war anwesend, ich lese da nix von Hardcore Sauferei o.ä. Auch das BR Mitglieder eine Vorbildfunktion hätten oder stärker im Fokus stehen würden.... ja meinetwegen während der Arbeitszeit aber sicher nicht im Privatleben. Wie gesagt ich würde mich weigern hierzu Stellung zu nehmen, du bist nicht in der Beweispflicht sondern der AG. Du bist doch Arbeitnehmer, oder buckelst du auf einer Baumwollplantage? Was wäre denn wenn du im Theater oder in der Oper gesehen worden wärst? Da kann man sich auch mit Sekt zu kippen. Und so schlecht wird sein "ruf" wohl nicht sein, wenn ihn seine Kollegen in den BR gewählt haben.
19.03.2019 um 13:58 Uhr
,,du bist nicht in der Beweispflicht sondern der AG" und wenn der kündigt wer ist denn in der Beweispflicht? Man sollte da sehr vorsichtig sein vor allem wenn man eine körperlich sehr leichte Tätigkeit hat. Wenn der Maurer mit dem gebrochenen Finger abends in Kino geht ist es sicher vertretbarer als der Buchhalter mit Bronchitis. In meinen Augen war der Besuch eine Karnevalsveranstaltung während der AU pure Dummheit. Und da braucht man sich auch nicht wundern, dass der AG nachharkt.
19.03.2019 um 18:00 Uhr
El_Puerro, jetzt mal sachlich. Vorgetäuschte Krankheit ist Arbeitszeitbetrug und rechtfertigt zur außerordentlichen Kündigung, auch eines Betriebsratsmitgliedes. Cyber99 hat Probleme in seinem Gremium, das geht aus mehreren Threads hervor. Wenn der AG jetzt also eine Außerordentliche nach 103 ausspricht könnte durchaus eine Wahrscheinlichkeit bestehen, dass die Mehrheit im Gremium der Kündigung zustimmt. Wenn es also zu einer Kündigungsschutzklage kommen sollte hat der AG einen Zeugen (und der hat bestimmt nicht nur mal flüchtig rüber geschaut sondern sicher häufiger geguckt, was der kranke BR dort macht). Und wenn Cyber vor Gericht mit den von dir erwähnten Sachen ankommt wie „Ihr könnt mir nix nachweisen“, „Ich sage nicht woran ich erkrankt war weil Datenschutz“, „Ich habe dort nix Alkoholisches zu mir genommen“ oder sehr tolles Argument „in der Oper wird auch gesoffen“ kann ich mir sehr gut vorstellen, wie der Richter reagiert.
Ich halte ein sachliches Gespräch mit der GL, das evtl. zur Aufklärung führt für sinnvoller als eine Trotzreaktion die zum Absturz führen kann. Es gibt Situationen, da sollte man mal klein beigeben können.
19.03.2019 um 18:03 Uhr
Hier schreiben einige über Arbeitsrecht wie Blinde über die Farbe.
Hoffentlich sind das keine Betriebsratsmitglieder.
19.03.2019 um 19:17 Uhr
Hallo Zusammen, ich melde mich nun auch mal wieder zu Wort - ich wollte zunächst mal abwarten, was mein Anwalt zu der Sache sagt. Vielleicht kann ich wieder etwas zur Entspannung beitragen. Zunächst mal vielen Dank für die vielen Kommentare - insbesondere auch für die kritischen. Ich nehme die kritischen Kommentare auch sehr ernst - man lernt ja immer dazu. Manchmal lässt man sich halt zu Fehlern hinreißen und muss das eigenen Verhalten dann hinterfragen.
Mein Anwalt hält das Schreiben der GL für ziemlich lächerlich und wir werden natürlich keine Stellungnahme zum Vorfall abgeben.
Man muss den Einzelfall natürlich immer etwas genauer beleuchten und dann auch wieder die subjektive Meinung von den objektiven Tatsachen trennen.
Gut - Karnevalsveranstaltung hört sich natürlich zunächst mal nach Party, Hali-Gali, Lass die Puppen tanzen an. Im konkreten Fall war es aber eine Karnevalsveranstaltung (ein Progammabend) auf dem Dorf bei dem ich mir in der örtlichen Festhalle das Programm angeschaut habe und anschließend brav nach Hause gegangen bin. Ich hab da weder getanzt noch Party gemacht und bin auch nicht sturzbetrunken nach Hause gekommen. Selbiges oder Ähnliches habe ich übrigens die Tage zuvor und am Tag danach auch gemacht, nur mit dem Unterschied, dass ich dort das Karnevalsprogramm zuhause am Fernsehgerät angeschaut habe und dazu ein paar Bier getrunken habe. Objektiv gesehen unterscheidet sich mein Tun also nur durch die Örtlichkeit wo ich es getan habe. Subjektiv gesehen, und da gebe ich den Kritikern ja auch recht, macht es vielleicht keinen guten Eindruck, wenn man in der Öffentlichkeit rumspringt, während man im Krankenstand ist. Unumstritten ist aber auch, dass ich weder zuhause noch in der Öffentlichkeit etwas getan habe, was meinen Genesungsprozess beeinträchtigt hätte - und rein rechtlich gesehen kommt es nur darauf an.
Mir ist durchaus auch bewusst, dass ich in meiner besonderen Situation äußerst vorsichtig sein muss weil mein Arbeitgeber nur darauf wartet, dass ich irgendwelche Fehler mache. Im konkreten Fall war die Reaktion des Arbeitgebers vermutlich auch nur eine Reaktion auf eine Vollstreckungsandrohung meines Anwalts, die er am selben Tag auf den Tisch bekam.
19.03.2019 um 19:17 Uhr
Woher hab ihr bloß all die Infos? Leichte Tätigkeit, Krankheit, ach ne ist ja schon eine vorgetäuschte Krankheit... Und er war nicht nur da sondern hat richtig gas gegeben, was entgegen seiner Meinung eben doch der genesung abträglich war.
19.03.2019 um 20:27 Uhr
Was aus einer Eugangsfrage mal wieder gestrickt wird erschrickt mich schon. Der AG weiß doch erstmal gar nicht warum der AN krank ist....nur daser krank ist. Wenn ein Arzt nicht ausdrücklich bestätigt das ein zusammensein in der Gesellschaft nicht den Gesundeitsprozess entgegen spricht, ist alles im grünen Bereich. Punkt. Um mehr braucht sich ein AN keine Gedanken machen. Wir alle sind AN in einem Betrieb und keine Moralapostel- Zeigt mal alle die Finger hoch die ihre Steurerklärung 1:1 auf den Pfennig genau ausfüllen.
19.03.2019 um 22:02 Uhr
"Zeigt mal alle die Finger hoch die ihre Steurerklärung 1:1 auf den Pfennig genau ausfüllen."
den Finger heb
P.S. DM und Pfennig bzw. mittlerweile Euro und Eurocent.
19.03.2019 um 22:11 Uhr
Ich schmunzel mal als Hausbesitzer und Vermieter. Aber nicht persönlich nehmen.
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