W.A.F. LogoSeminare

MBR Information des BR bei Vertretung

H
Herkules
Mrz 2019 bearbeitet

MItbestimmungsrecht nach § 99 bei vertretungsweise Übernahme der Abteilungsleitung?

Ist die Übernahme der Leitung einer Abteilung mitbestimmungspflichtig nach § 99 BetrVG? Ein Abteilungsleiter ist länger erkrankt, es gibt eine benannte Person als Abwesenheitsvertretung, nun soll ein anderer Abteilungsleiter die Leitung dieser Abteilung für 1 Jahr übernehmen. Der Abteilungsleiter hat die MitarbeiterInnen informiert ohne uns anzuhören. Der Geschäftsführer hat uns nicht mal informiert. Ist das nicht notwendig? Tarifvergütung im Unternehmen und auch Vereinbarung über interne Ausschreibung von Stellen. Wie sollen wir vorgehen?

27801

Community-Antworten (1)

S
samira

16.03.2019 um 18:16 Uhr

Das euch niemand informiert hat, ist ein sehr schlechter Stil. Ob eine Versetzung vorliegt, kann man schlecht sagen. Ihr müsst prüfen, ob es eine andere Tätigkeit ist (eher nicht) und sich die Umstände wesentlich ändern, unter der die Arbeit zu leisten ist (das kann sein; § 95 Abs. 3 BetrVG).

Ihre Antwort