MItbestimmungsrecht nach § 99 bei vertretungsweise Übernahme der Abteilungsleitung?

Ist die Übernahme der Leitung einer Abteilung mitbestimmungspflichtig nach § 99 BetrVG? Ein Abteilungsleiter ist länger erkrankt, es gibt eine benannte Person als Abwesenheitsvertretung, nun soll ein anderer Abteilungsleiter die Leitung dieser Abteilung für 1 Jahr übernehmen. Der Abteilungsleiter hat die MitarbeiterInnen informiert ohne uns anzuhören. Der Geschäftsführer hat uns nicht mal informiert. Ist das nicht notwendig? Tarifvergütung im Unternehmen und auch Vereinbarung über interne Ausschreibung von Stellen.
Wie sollen wir vorgehen?