Versetzung bzw. Projektaufgaben BRM
Hallo zusammen, Ich bin BRM und gleichzeitig Führungskraft mit Personalverantwortung und SIFA in einem Unternehmen in dem ich fast 20 Jahre arbeite. Mein AG will mich loswerden. Nachdem er mir mündlich und schriftlich dargelegt hat, das er nicht mehr mit mir zusammen arbeiten wolle, habe ich Weiterbeschäftigungsklage eingereicht. Nach dem Gütetermin, wo er mir 0,5 MG /Jahr angeboten hat, kam es natürlich zu keiner Einigung und ich "durfte" nach meiner AU wieder weiterarbeiten. Nun fängt die Degradierung an. In einer Mail schrieb er alle AL an, das Ich ab sofort nicht mehr mein Tagesgeschäft ausüben werde, sondern diverse Projektarbeiten bekomme mit Entzug Personalverantwortung. Diese Mail ging an alle Verantwortlichen im Betrieb, aber nicht an dem Betriebsrat. Ich habe zu dieser Mail keinerlei Stellungnahme abgegeben und habe erneut Weiterbeschäftigungsklage eingereicht. Derzeit mache ich nur Aufgaben im Arbeitssicherheit und versuche so mein Tag auszufüllen. Hat jemand einen Rat, wie ich weiter vorgehen soll!? Oder reicht hier die Weiterbeschäftigungsklage und das Warten auf den Gütetermin? Jemand noch Tips?
Community-Antworten (27)
16.03.2019 um 12:30 Uhr
Ich würde die Sache mit dem Anwalt bereden und der soll da tätig werden. Degradieren darf er Dich mMn so nicht und daher ganz schnell "drauf hauen".
16.03.2019 um 13:39 Uhr
Zitat caribeeean : Nun fängt die Degradierung an. In einer Mail schrieb er alle AL an, das Ich ab sofort nicht mehr mein Tagesgeschäft ausüben werde, sondern diverse Projektarbeiten bekomme mit Entzug Personalverantwortung. ..............
LAG Hamburg, Urteil vom 23.10.2013 - 6 Sa 29/13
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 10. Januar 2013 – Az. 7 Ca 367/12 – teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass die Weisung der Beklagten unwirksam ist, mit der der Klägerin folgende Aufgaben entzogen worden sind:
·Betreuung der Gesamtfirmenbuchhaltung·Betreuung der finanziellen Angelegenheiten der K.-eigenen Objekte inklusive O. L. (GmbH & Co. KG) einschließlich Darlehensverwaltung·Personalangelegenheiten·ständige Plausibilitätsberechnungen der Verwaltungsgebühren.Es wird festgestellt, dass der Entzug der Vorgesetztenfunktion für die Mitarbeiter T., G., H., K1 und W. unwirksam ist.
Zitat caribeeean : Diese Mail ging an alle Verantwortlichen im Betrieb, aber nicht an dem Betriebsrat.
Der BR wurde demnach nicht an der Versetzung beteiligt.(?) Der AG wäre verpflichtet gewesen, den BR zu unterrichten und dessen Zustimmung zur Versetzung zu beantragen. Vergleich :
§ 99 BetrVG - Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen -
(1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ....................
Da der AG die unterlassen hat, erfüllt er den Tatbestand der groben Verletzung gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz. Der BR kann deshalb beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, es zukünftig zu unterlassen, Versetzungen ohne Beteiligung des BR durchzuführen. Vergleich :
§ 23:Verletzung gesetzlicher Pflichten
(1) ........... (2) ...........
(3) Der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können bei groben Verstößen des Arbeitgebers gegen seine Verpflichtungen aus diesem Gesetz beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, eine Handlung zu unterlassen, die Vornahme einer Handlung zu dulden oder eine Handlung vorzunehmen. Handelt der Arbeitgeber der ihm durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegten Verpflichtung zuwider, eine Handlung zu unterlassen oder die Vornahme einer Handlung zu dulden, so ist er auf Antrag vom Arbeitsgericht wegen einer jeden Zuwiderhandlung nach vorheriger Androhung zu einem Ordnungsgeld zu verurteilen. Führt der Arbeitgeber die ihm durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung auferlegte Handlung nicht durch, so ist auf Antrag vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass er zur Vornahme der Handlung durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Antragsberechtigt sind der Betriebsrat oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft. Das Höchstmaß des Ordnungsgeldes und Zwangsgeldes beträgt 10.000 Euro.
Flankierend dazu kann der BR ein weiteres arbeitsgerichtliches Beschlussverfahre gegen den AG einleiten und beantragen, die ohne Zustimmung des Betriebsrats durchgeführte Vesetzung aufzuheben. Vergleich :
§ 101:Zwangsgeld
Führt der Arbeitgeber eine personelle Maßnahme im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 1 ohne Zustimmung des Betriebsrats durch oder hält er eine vorläufige personelle Maßnahme entgegen § 100 Abs. 2 Satz 3 oder Abs. 3 aufrecht, so kann der Betriebsrat beim Arbeitsgericht beantragen, dem Arbeitgeber aufzugeben, die personelle Maßnahme aufzuheben. Hebt der Arbeitgeber entgegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die personelle Maßnahme nicht auf, so ist auf Antrag des Betriebsrats vom Arbeitsgericht zu erkennen, dass der Arbeitgeber zur Aufhebung der Maßnahme durch Zwangsgeld anzuhalten sei. Das Höchstmaß des Zwangsgeldes beträgt für jeden Tag der Zuwiderhandlung 250 Euro.
16.03.2019 um 13:54 Uhr
Nein, der Betriebsrat wurde bisher nicht beteiligt. Sie wissen hält nur von mir Bescheid. Meine Frage: Kann ich weiterhin mein normales Tagesgeschäft mit Personalverantwortung, Schichteinteilungen etc. etc.fortführen, ohne das mir ein Nachteil daraus entsteht ? Wird sicherlich 4 Wochen dauern, bis der Gütetermin wieder steht.
16.03.2019 um 15:34 Uhr
Anwalt! Anwalt! Anwalt! Und der BR sollte auch einen einschalten, scheint doch recht eindeutig gegen die Mitbestimmung zu verstoßen.
16.03.2019 um 18:19 Uhr
Und in der Zwischenzeit brauchst du ja nicht nur SIFA-Sachen machen - du hast ja nun auch so richtig Zeit BR-Aufgaben zu erledigen.
16.03.2019 um 19:22 Uhr
Zitat caribeeean : Nein, der Betriebsrat wurde bisher nicht beteiligt Das bedeutet, dass die Versetzung rechtsunwirksam ist. Also leitet schnellstens die zwei arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ein, damit der AG weiß, wo der Hammer hängt. Die Gerichte verstehen nämlich keinen Spaß, wenn AG die Mitbestimmungsrechte von BR'ten missachten.
Zitat caribeeean : Kann ich weiterhin mein normales Tagesgeschäft mit Personalverantwortung, Schichtein-teilungen etc. etc. fortführen, ohne das mir ein Nachteil daraus entsteht ? Wenn Dir danach ist, warum nicht ? Oder wie samira geschrieben hat : " ...du hast ja nun auch so richtig Zeit BR-Aufgaben zu erledigen ".
16.03.2019 um 20:09 Uhr
Hallo caribeeean, ich stecke schon seit über zwei Jahren in einer vergleichbaren Situation, habe eine Degradierung und auch einen Kündigungsschutzprozess überstanden. Leider werde ich auch nach zwei Jahren noch immer vertragswidrig beschäftigt.
Wie sieht es bei Dir denn mit der Unterstützung des BR-Gremiums aus. Wenn das Gremium so wie bei mir, der Versetzung tatenlos zuschaut, dann hast Du schlechte Karten. Dann gibt es den kurzen Weg über das Arbeitsgericht eben nicht mehr und Du musst den langwierigen Klageweg beschreiten und wie Du an meinem Bespiel siehst ist auch nach einem gewonnenen Prozess noch gar nichts gewonnen.
Wenn Du Interesse an einem diskreten und ausführlichen Austausch zu diesem Thema hast, dann müsstest Du Deinen Forumsbeitrag noch mal ändern und nicht öffentliche Antworten zulassen - dann könnte ich Dir meine Kontaktdaten zukommen lassen.
16.03.2019 um 21:10 Uhr
Hallo Cyber 99, Sehr gerne, weiss aber nicht wie das hier funktioniert. Muss mich morgen mal hier einlesen
17.03.2019 um 10:53 Uhr
natürlich mache ich meine BR Aufgaben weiterhin, mehr als je zuvor. Aber ich möchte einfach mein Tagesgeschäft weitermachen wie in den Jahren zuvor, da bleibt keine Zeit mehr für Projektaufgaben. Ich mache sie einfachnicht. Irgendwann wird die Gl mich zu den Status abfragen und dann weiss ich nicht wie ich reagieren soll. der Gütetermin wird wohl erst in 4 Wochen sein....
17.03.2019 um 11:47 Uhr
Hallo caribeeean,
ich hab gesehen, Du hast den richtigen Schalter gefunden. Du kannst mir gerne unter 0172 4427191 anrufen. Dein Fall weist einige Parallelen zu meinem eigenen auf. Ich nehme mir gerne die Zeit für einen Austausch. Gruß Klaus
17.03.2019 um 15:16 Uhr
Zitat (caribeeean) "Aber ich möchte einfach mein Tagesgeschäft weitermachen wie in den Jahren zuvor, da bleibt keine Zeit mehr für Projektaufgaben"
Natürlich möchtest Du Dein Tagesgeschäft weitermachen wie zuvor, aber Dein Arbeitgeber möchte das nicht, weil er Dich ja loshaben will. Der Arbeitgeber beruft sich auf sein Direktionsrecht und weist Dir einfach andere Tätigkeiten zu. Ich will an dieser Stelle mal gar nicht werten, ob die Tätigkeiten vertragswidrig, unzumutbar oder unbillig sind.
Der Betriebsrat reagiert nicht auf die vermeintliche Versetzung, das bedeutet, Du bist auf Dich alleine gestellt.
Nun gibt es einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes ( Beschluss vom 14.09.2017, 5 AS 7/17), der sagt nämlich, dass der Arbeitnehmer unbillige Weisungen des Arbeitgebers nicht befolgen muss. Jetzt könntest Du die Weisung des Arbeitgebers ignorieren und riskierst damit eine Kündigung. Wenn sich dann vor Gericht herausstellt, dass die Weisungen eben nicht unbillig waren, dann hast Du die A-Karte gezogen und bist raus.
Darum geht die Empfehlung vielfach dahin, dass man die Weisung des Arbeitgebers befolgt und parallel vor dem Arbeitsgericht klagt. Der Arbeitgeber kann Dir, wenn Du dich so verhältst, überhaupt nichts. Mir ist bewusst, dass man so etwas mit Widerwillen macht und dass man dafür ein gutes Durchhaltevermögen braucht. Wenn es, wie bei mir, dumm läuft, dann bist Du über viele Monate der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt - und der wartet nur auf einen Fehler von Dir.
Ziel des Arbeitgebers ist es, Dir möglichst überhaupt keine Abfindung zu zahlen. Er will Dich mürbe, kaputt und krank machen und dich zur Aufgabe bewegen. Ich würde mal behaupten, dass das bei über 90 % aller Fälle auch funktioniert.
Der Arbeitgeber hat Dir ja schon mal die Regelabfindung von 0,5 Monatsgehältern je Beschäftigungsjahr angeboten. Diese Faustformel mag ja in vielen Fällen ein akzeptabler Kompromiss sein - in einigen Fällen ist es das aber nicht. Dazu muss man den Einzelfall genauer unter die Lupe nehmen.
Es gibt dazu eine tolle Studie der Hans Böckler Stiftung https://www.boeckler.de/pdf/mbf_bvd_hintergrund_abfindungshoehe.pdf
Die Studie beschäftigt sich damit, wie ein Nachteilsausgleich bei Verlust des Arbeitsplatzes aussehen sollte, und mit der dazugehörigen Excel-Tabelle kann man diesen auch sehr schön berechnen. Man muss dazu aber gewisse Prognosen für die Zukunft wagen. Ich selber hab das für mich mal in einer Worst-Case und in einer Best-Case-Variante durchgerechnet und bin dabei auf erstaunliche Ergebnisse gekommen, die aber weit von der bei Gericht üblichen Faustformel (0,5 Monatsgehälter) entfernt waren.
Ich habe exemplarisch auch andere Fälle durchgerechnet, wo das mit der Faustfomel ganz gut gepasst hat. Insbesondere bei jungen Mitarbeitern mit einer relativ kurzen Beschäftigungsdauer und einer guten Zukunftsprognose ist die Faustformel durchaus zu gebrauchen.
17.03.2019 um 18:22 Uhr
Zitat cyber99 : Nun gibt es einen Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes ( Beschluss vom 14.09.2017, 5 AS 7/17), der sagt nämlich, dass der Arbeitnehmer unbillige Weisungen des Arbeitgebers nicht befolgen muss. Jetzt könntest Du die Weisung des Arbeitgebers ignorieren und riskierst damit eine Kündigung. Wenn sich dann vor Gericht herausstellt, dass die Weisungen eben nicht unbillig waren, dann hast Du die A-Karte gezogen und bist raus.
Das ist zwar richtig. Hierauf kommt es meiner Auffassung nach aber nicht an. Fakt ist bislang, dass der AG wegen der Versetzung gegenüber dem BR kein Unterrichtungsverfahren nach §99 BetrVG eingeleitet hat. Mangels Zustimmung des BR ist die Versetzung und damit der Entzug der Führungsaufgaben, sowie die Zuteilung diverser Projektarbeiten rechtswidrig.
Bisher hat caribeeean noch keinen Hinweis darüber abgegeben, wie der BR die Sache sieht, bzw beurteilt ?????????
17.03.2019 um 19:15 Uhr
Zitatat (Challenger): "Das ist zwar richtig. Hierauf kommt es meiner Auffassung nach aber nicht an. Fakt ist bislang, dass der AG wegen der Versetzung gegenüber dem BR kein Unterrichtungsverfahren nach §99 BetrVG eingeleitet hat. Mangels Zustimmung des BR ist die Versetzung und damit der Entzug der Führungsaufgaben, sowie die Zuteilung diverser Projektarbeiten rechtswidrig."
Genau das ist ja der Casus Knaxus, den ich ja auch schon erwähnt hatte. Ich würde mir ja für caribeeean wünschen, dass der BR reagiert und die Zustimmung zur Versetzung verweigert. Leider wissen wir im konkreten Fall nicht, wie der BR tickt - aber für mich sieht es so aus, als wenn der BR sich hier nicht in der Pflicht sehen würde und sich einfach wegduckt.
17.03.2019 um 21:39 Uhr
Also, ich habe die Projektaufgaben per Mail mitgeteilt bekommen, wo nur die GL, BL und Ich im Verteiler sind. Dann gab es noch eine weitere maila an alle Abteilungsleiter, wo mitgeteilt wurde, das ich bis auf weiteres von meinem Tagesgeschäft entbunden bin und nur diese besagten Projektaufgaben erledigen soll. Interressant ist hier, das in den Projektaufgaben auch Aufgaben enthalten sind, die sehr wohl mein Tagesgeschäft umfassen, aber nur sehr gering. Der Betriebsrat stand übrigens nicht im Verteiler ! Sie wissen das nur von mir. Sie sagten, wir werden dann entsprechend reagieren, wenn es ein Schreiben an den Betriebsrat gibt. Ich kann also momentan nur abwarten, bis der Gütetermin steht und bis dahin versuchen, neben meinen Betriebsratsaufgaben, auch meine Funktion als Sicherheitsfachkraft auszuüben und trotzdem noch teilweise meine Abteilungsleiteraufgaben. Das, was wohl nicht funktionieren wird,,ist die Personalverantwortung, die Weisungen und Schichteinteilungen etc. , weil die Mitarbeiter auch mündlich von der GL/BL angewiesen wurde , von mir keine Weisungen mehr entgegezunehmen....,...
17.03.2019 um 21:57 Uhr
Eigentlich müsste der BR reagieren, da er ja von Dir über den Vorgang informiert wurde und hier mutmaßlich eine Versetzung ohne Beteiligung des BR vorgenommen wurde. Wenn der BR so blöd ist und auf eine Mitteilung der GL wartet, dann kannst Du lange warten, weil diese Mitteilung wird nie kommen. Diesen BR kannst Du dann vergessen - aber ich kenne das nur zu gut weil ich es genauso erlebt habe. Mein BRV wurde von mir auch über eine mutmaßliche Versetzung informiert aber wenn man den §99 BetrVG nicht mal kennt, dann macht man sich auch keine Gedanken über solche unnützen Informationen. Bedauerlich!
17.03.2019 um 22:52 Uhr
Also ich würde diese Mail an den BR weiterleiten. Mit allen in Kopie, an die die Mail auch so ging. ;-)
18.03.2019 um 07:14 Uhr
also, wenn ich die Antworten jetzt so zusammenfasse, bleibt mir nichts anderes übrig als auf den Gütetermin zu warten und hoffen, dass das Gericht die Beklagte zurechtweist, insbesondere auch auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Dann wird die Zermürbungstaktik weitergehen und ich hoffe das der BR dann auch hinter mir steht . Denn so manch einer ist wohl nur aus eigenen persönlichen Schutzgründen im BR und sitzt seine Zeit ab......Traurig aber wahr
18.03.2019 um 07:47 Uhr
Mach Dir in Bezug auf den Gütetermin bitte nicht allzu viele Hoffnungen. In dieser Verhandlung ist es nicht Aufgabe des Gerichts den Arbeitgeber auf das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hinzuweisen. Für diese Mitbestimmung muss sich der Betriebsrat schon selbst einsetzen und ggf. ein Beschlussverfahren einleiten. Das wird Dein BR so wie ich das sehe aber nicht tun. In der Güteverhandlung geht es nur um Deine persönliche Sache und um nichts anderes. Da kommt es dann entweder zu einer Annäherung und einem Vergleich oder eben nicht. Dann kannst Du wieder Monate auf einen Kammertermin warten. Selbst wenn dort, dann zu Deinen Gunsten geurteilt wird, kannst Du nicht davon ausgehen, dass dann Friede-Freude-Eierkuchen herrscht und Du Deiner alten Tätigkeit nachgehen kannst. Wenn der Arbeitgeber das Urteil nicht umsetzt, dann musst Du wieder den nächsten Schritt machen und z.B. über Vollstreckung oder erneute Klage Deine Rechte durchsetzen. Eine zähe Angelegenheit. Und während dieser ganzen Zeit solltest Du schön die Weisungen Deines Arbeitgebers befolgen, weil Du sonst Gefahr läufst gekündigt zu werden.
Deinen Betriebsrat kannst Du in der Pfeife rauchen! Dieser wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit weiter von Dir distanzieren und wenn der Arbeitgeber eines Tages mit einer Kündigung daher kommt, würde ich mich mal nicht darauf verlassen, dass dieses Gremium die Zustimmung verweigert
Sieh es mal so: Du bist zu einem Störfaktor im Unternehmen geworden und bereitest allen Beteiligten nur Stress. Da kannst du tausendmal im Recht sein und trotzdem wirst Du keine Gerechtigkeit erfahren.
Der Betriebsrat hofft, dass sich die Angelegenheit schnellstmöglich erledigt, damit er ruhig weiterschlafen kann, der Arbeitgeber arbeitet daran, Dich zum Aufgeben zu bewegen, weil er in Bezug auf eine angemessene Abfindung nicht kompromissbereit ist.
Es tut mir leid, wenn ich an dieser Stelle nicht gerade zu Deiner Aufmunterung beitragen kann und ich hoffe ja für Dich, dass die Geschichte einen anderen Ausgang nimmt. Ich wollte Dir aber aufzeigen, wie so etwas laufen könnte.
18.03.2019 um 09:09 Uhr
warte den Gütetermin ab und überleg Dir vorher sehr genau und sehr gut, wieviel Du zu ertragen bereit bist, den Gesundheit kann man mit keiner noch so hohen Abfindung bezahlen. Da wir nicht wissen, wie alt Du bist, Fachkräfte für Arbeitssicherheit aber doch gesucht werden ist das doch schon mal eine Pluspunkt. Deine weitere Ausbildung ist uns auch nicht bekannt aber mach dich unbedingt in diesem Bereich schlau. Manchmal ist es besser die Phyrrussiege den anderen zu überlassen. Den solche Arbeitgeber werden es zukünftig immer schwerer haben gute Mitarbeiter zu finden und vor allem diese zu halten.
18.03.2019 um 12:40 Uhr
Solltest Du gemobbt werden, kann ich Dir folgenden Kontakt empfehlen :
aktion ./. arbeitsunrecht e.V. | INITIATIVE FÜR DEMOKRATIE IN ... https://aktion.arbeitsunrecht.de/ arbeitsunrecht sammelt Wissen und praktische Erfahrungen über aggressive ....
arbeitsunrecht e.V. ist der richtige Ansprechpartner für/gegen aggressionsbereite Unternehmer
18.03.2019 um 12:48 Uhr
Ergänzung : Wenn Du vielleicht zu viel Stress hast, dann denk mal über den einen oder anderen gelben Schein nach. Darüber hinaus empfehle ich Dir, ggf. ein Mobbing-Tagebuch zu führen.
Mobbing-Liste und Mobbing-Tagebuch - Kanzlei Agnesstraße https://www.rechtspraxis.de/arbeit/mobbingliste.html Weiter zu [Image] Beispiel für ein Mobbing-Tagebuch - Beispiel für ein Mobbing-Tagebuch. 10.01.2000 08.30, Ich erscheine im Büro. Man sagt ...
18.03.2019 um 13:00 Uhr
Übrigens : Mobbing kann teuer werden
Arbeitsgericht Eisenach, Urteil vom 30.08.2005
- 3 Ca 1226/03 - Anspruch auf Schmerzensgeld und Geldentschädigung wegen psychischer Erkrankung infolge systematischen Mobbings am Arbeitsplatz Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und der Gesundheit
Erleidet eine Arbeitnehmerin aufgrund systematischen Mobbings durch ihre Vorgesetzte eine psychische Erkrankung und wird dadurch dauerhaft arbeitsunfähig, steht ihr gegen die Vorgesetzte ein Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgelds wegen der Verletzung der Gesundheit und einer Geldentschädigung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu. Unternimmt der Arbeitgeber nichts gegen das Mobbing, so haftet er ebenfalls auf Zahlung eines Schmerzensgelds und einer Geldentschädigung. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Eisenach hervor...............................
Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung Das Arbeitsgericht Eisenach entschied zu Gunsten der Arbeitnehmerin. Ihr habe gegen die beiden Beklagten wegen des Mobbings ein Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 10.000 EUR zugestanden. Die Beklagten haben gesamtschuldnerisch gehaftet. Der Vorgesetzten sei ein bewusst schikanöses, diskreditierendes und ignorantes Verhalten vorzuwerfen gewesen. Der Arbeitgeber wiederum habe seine Fürsorgepflicht aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber der Arbeitnehmerin verletzt. Durch das Verhalten der Beklagten sei die Arbeitnehmerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und ihrer Gesundheit verletzt worden. Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund psychischer Erkrankung
Die Arbeitnehmerin habe nach Ansicht des Arbeitsgerichts darüber hinaus wegen der erlittenen psychischen Erkrankung einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 7.500 EUR gegen die Beklagten als Gesamtschuldner gehabt.
18.03.2019 um 13:55 Uhr
Das Mobbing ist ja bereits in vollem Gange. Heute morgen bekam ich eine Mail von der GL mit den Wortlaut: Hallo xxx "In der Anlage erhälst du einige Bewerbungsangebote, die für deine Qualifikationen entsprechend sind zu deiner Information. Ich kenne alle Unternehmen aus der Branche. Sie sind sehr solide und bieten attraktive Arbeitsplätze. Ich wünsche dir einen guten Start in die Woche "
Ich kann doch jetzt nicht aufgeben. Ich muss doch um meinen Arbeitsplatz kämpfen und habe als Betriebsrat bei der Belegschaft doch eine Vorbildfunktion. Sie müssen doch sehen, das man sich gegen Unrecht wehrt, alleine schon aus dem Grund das es jeden irgendwann mal treffen kann.
Selbst beim zweiten Gütetermin muss der Richter doch erkennen, das der AG mich mit allen Mitteln loswerden will. Danke für eure Antworten, aber die machen tatsächlich keinen Mut?
18.03.2019 um 13:56 Uhr
Zitat (rtjum): "warte den Gütetermin ab und überleg Dir vorher sehr genau und sehr gut, wieviel Du zu ertragen bereit bist, den Gesundheit kann man mit keiner noch so hohen Abfindung bezahlen."
Die eigene Gesundheit solltest Du auf jeden Fall im Auge behalten. Ich kann die Begleitung durch einen Psychotherapeuten in einer solchen Phase nur empfehlen. Die merken in der Regel auch, wenn es Zeit ist, einen anderen Weg einzuschlagen. Das ist individuell sehr unterschiedlich und bei jedem liegt die Schmerzgrenze an einem anderen Punkt. Ich habe allerdings die Erfahrung gemacht, dass mir viele Leute allzu schnell dazu geraten haben aufzugeben. Natürlich gibt es viele Beispiele bei denen Menschen nach einem Rauswurf ganz schnell wieder auf die Beine gekommen sind. Diese Geschichten werden Dir auch dauernd unter die Nase gerieben. Leider hört man nie die Geschichten von Menschen, die nach einer solchen Angelegenheit nie mehr auf die Beine gekommen sind, und das sind vermutlich nicht wenige. Die sind halt komplett untergegangen und äußern sich nicht mehr. Ich glaube es ist einfach eine Frage, wie man sich trennt. Wenn man eine gewisse Genugtuung oder einen einigermaßen respektvollen Abschied erfährt, dann sieht das ja schon viel freundlicher aus. Wenn man aber zu früh resigniert und dann diese Genugtuung oder den Respekt nicht erfährt, kann das dazu führen, dass man in ein ganz tiefes Loch fällt, aus dem man nicht mehr raus kommt. Drum lohnt es sich unter Umständen den Kampf aufzunehmen - das muss aber jeder für sich entscheiden.
18.03.2019 um 18:27 Uhr
Hallo caribeeean, ich kann Deinen Frust nachvollziehen und es tut mir wirklich Leid, dass ich Dir mit meinen Antworten keinen Mut machen kann. Es ist aber besser die Dinge nüchtern zu sehen und keine falschen Vorstellungen zu entwickeln. Die Enttäuschung hinterher könnte sehr groß sein. Ich hatte durchaus schon Momente wo ich euphorischer war, aber die Enttäuschungen haben mich dann doch eingeholt.
Ich kann Dir nur mit der Tatsache Mut machen, dass man so was auch über einen längeren Zeitraum durchstehen kann. Da brauchst du aber Widerstandskraft und manchmal auch eine gesunde Portion Humor. Grundsätzlich sitzen wir Arbeitnehmer am kürzeren Hebel, was bedeutet, dass wir überproportional viel Kraft entwickeln müssen - das kann aber nicht jeder.
Mein Angebot zur direkten Kontaktaufnahme steht immer noch. Würde mich freuen. Telefon 0172 4427191.
18.03.2019 um 19:31 Uhr
Hallo Cyber 99, da komme ich noch drauf zurück, momentan habe ich nur wenig bis gar keine Zeit. bist du denn noch immer bei deinem AG? wenn ja, wie hast du das die ganze Zeit ausgehalten?
30.04.2019 um 13:58 Uhr
Hallo caribeeean, bin gerade noch mal über Deinen Beitrag gestolpert und etwas neugierig, wie es weiter ging. Es ist schade, dass man in diesem Forum von vielen Fällen nicht mehr mitbekommt, wie es ausgegangen ist.
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