BR Sitzungen - Darf ein ständiges BR Mitglied mit einem Ersatzmitglied über Themen von BR Sitzungen sprechen?
hallo, ich hab schon wieder mal ne Frage Darf ein ständiges BR Mitglied mit einem Ersatzmitglied über Themen von BR Sitzungen sprechen, an denen das Ersatzmitglied aber nicht teilgenommen hat?
mfg
Community-Antworten (14)
29.11.2008 um 09:41 Uhr
@genaueresweissmannicht Also wir halten es bei uns so, dass wir auch mit den Ersatzmitgliedern über diese Dinge reden, damit sie auf dem Laufenden sind. Schließlich sollten sie ja nicht wie die Kuh vorm Tor stehen, wenn sie dann mal anwesend sind. Der BR ist kein Geheimrat......auch, wenn die Sitzungen nicht öffentlich sind. Personelle Daten sollte man natürlich für sich behalten aber aktuelle Themen kann und sollte man ruhig öfter mal zur Sprache bringen. Immerhin möchten die Leute ja auch wissen, wozu sie uns gewählt haben und um was man sich so kümmert. Ich persönlich finde es sehr dürftig, wenn die Ersatzmitglieder nur dann etwas erfahren, wenn sie zur Sitzung müssen. Wobei wir uns da aber auch an den einzelnen Kollegen orientieren, einige können nämlich ihre "Klappe" nicht ruhig halten und starten sofort ein "Rundtelefonat"an die Belegschaft. Das ist bei manchen Sachen, wo noch nicht die nötige Information da ist, fatal. Dann kommen meist ganz andere Wortlaute heraus, als die eigentliche Lage ist. Man sollte also schon gesund abwägen!
29.11.2008 um 09:48 Uhr
Was ist denn, wenn das EBRM dann mal einspringt, vielleicht wegen Krankheit sogar länger... Wie sieht es dann aus? Darf es Einsicht in die Protokolle nehmen??? Und vor allem, was ist wenn in Sitzungen dann solche Themen besprochen werden???
29.11.2008 um 09:50 Uhr
@genaueresweissmannicht, was hat der Geheimnis-Erzähler denn für einen Geheimnisverrat begangen? wenn er nicht gegen... 1., den Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der BR Sitzung verstößt, 2., die BR Arbeit behindert, oder 3., den Datenschutz verletzt, dann sind BRM abseits der beschriebenen Beschränkungen in ihrer Meinungsäußerung grundsätzlich frei, auch von etwaigen Weisungen des Gremiums „Betriebs(geheim)rat´s“.
29.11.2008 um 11:19 Uhr
07:11 Uhr von genaueresweissmannicht
Du schreibst nicht wo du hier das Problem siehst? Also was störrt dich daran? Hast du Probleme mit dem EBRM?
Man kann hier unterschiedliche Sichten vielleicht haben wenn man eine große Liste hat mit sehr vielen möglichen Nachrückern. Keine Einschränkungen kann es geben bei den ersten ERBM welche also regelmäßig nachrücken.
Am besten regelt man aber so etwas in eine GO des BR, dann gibt es keine Diskussionen später.
29.11.2008 um 15:56 Uhr
Also, das EBRM hat nichts verraten! Das Problem ist, man versucht dem ständigen BRM nachzuweisen, daß es "geheime Daten" erzählt hätte und Mitglieder der GL forschen dem einen BRM nach, über was es mit wem gesprochen hat. Und der einzige, mit dem er gesprochen hatte, war ein EBRM, aber auf den können wir uns verlassen, daß er nicht alles in die Runde erzählt. Es ging um anstehende Kündigungen
29.11.2008 um 16:20 Uhr
ich frag mal so direkt, weißt du wann schweigepflicht angesagt ist, und was nicht drunter fällt? Wenn die Thematik bei euch so ist, warum deine anfängliche Frage?
29.11.2008 um 16:49 Uhr
@genaueresweissmannicht Das gehört aber auch zu den unliebsamen Aufgaben eines BRM. Den oder die bestroffene Kollegen/innen als erster über seine/ihre Kündigung zu informieren. Das sowas der GL nicht passt ist schon klar, aber wir leben ja nicht in einem Wunschkonzert. Die vier Kriterien der Geheimhaltung: °stehen im Zusammenhang mit dem technischen Betrieb oder der wirtschaftlichen Betätigung des Unternehmens °sind nur einem begrenzten betrieblichen Personenkreis bekannt °sollen nach dem bekundeten Willen des AG geheim gehalten werden °die Geheimhaltung ist für das Unternehmen wichtig Alle diese Faktoren müssen gleichzeitig auf diese Sache zutreffen, um sie zu einem "79 Ding" zu machen, trifft nur ein Punkt davon nicht zu, ist es kein Betriebsgeheimnis mehr. Merke:" AG´s machen sehr gerne aus allem so ein Geheimnis!"
29.11.2008 um 17:07 Uhr
oh danke carrie, genau das meinte ich. konnte es halt nur nciht ausdrücken, bin halt nicht so gut wie alle anderen hier.
29.11.2008 um 17:56 Uhr
"Was ist denn, wenn das EBRM dann mal einspringt, vielleicht wegen Krankheit sogar länger... Wie sieht es dann aus? Darf es Einsicht in die Protokolle nehmen???"
Seid wann bist denn Du BRM, dass Du diese Frage nicht selbst beantworten kannst? Lernt man nicht bereits in BR1, dass ein Ersatzmitglied mit allen Rechten und Pflichten eines ordentlichen BRM ausgestattet ist? Und dazu gehört unweigerlich das Recht auf Einsichtnahme in sämtliche BR-Unterlagen.
"Keine Einschränkungen kann es geben bei den ersten ERBM welche also regelmäßig nachrücken."
Diese Aussage ist mit absoluter Sicherheit falsch und würde einen BR, der in einer Sitzung 79er Informationen erhalten hat, in Teufels Küche bringen bzw. mit dem § 120 BetrVG konfrontieren.
"Am besten regelt man aber so etwas in eine GO des BR, dann gibt es keine Diskussionen später."
Du meinst also, man solle einen etwaigen Rechtsmissbrauch/-bruch auch noch per GO dokumentieren? Will sagen, dieser Ratschlag ist unsinnig und grob fahrlässig.
"Darf ein ständiges BR Mitglied mit einem Ersatzmitglied über Themen von BR Sitzungen sprechen, an denen das Ersatzmitglied aber nicht teilgenommen hat?"
Als BRM darf man über alles sprechen, was nicht der Geheimhaltung (§79 BetrVG) unterliegt und was nicht die Funktion des BRs beeinträchtigt. Da hat ein Ersatzmitglied KEINEN anderen Informationsanspruch als alle anderen KollegInnen auch!
29.11.2008 um 18:30 Uhr
@peanuts
Bist echt ein guter, aber deine Agression solltest du dir aufheben für den AG und nicht für uns hier. Meine Fragen waren Fragen der Ironie - solltest du das verstehen. Du bst häufiger hier, solltest mcih also kennen! Ach übrigens, auch ich bin legasteniker, bemerke aber dass in deinem Seid was falsch ist - naja vom Sinn her meine ich.
Weißt du was peanuts? vieles was du dagst ist richtig - in all deinen Kommentaren. einiges siehst du aber nciht. Du bist gegen alle hier, auch gegen mich was ich verstehen kann da ich polarisiere. Komm mal runter von deinem hohen ross und schreib vernünftig
29.11.2008 um 19:23 Uhr
"Meine Fragen waren Fragen der Ironie - ..."
Dann war diese Deine Antwort > 106681 < wohl auch nur ironisch gemeint ...
29.11.2008 um 19:44 Uhr
ok, junger Mann, gerne schreibe ich dir - klar war es das - sag mal, in welchem Film bist du? ich tu dir ncihts, wenn du mich beschimpfen willst und anderer meineung bist, drücke es klar und deutlich für alle hier aus. Du bist eine Art Einzelkämpfer, aber BR Arbeit ist was, was man gemeinsam macht. Weise mcih auf meine hHinlänglcihkeiten hin, aber dann konkret bitte.
30.11.2008 um 23:31 Uhr
Freunde beruhigt Euch!!! ich hatte nicht eher Zeit zu antworten. es wurde bei uns keine Schweigepflicht vereinbart, daß müßte ich als Schriftführer wissen!!!!!!!!!! das EBRM ist der 2. Nachfolger und natürlich haben unsere Nachfolger das Recht auf Einsichtnahme, davon hat aber noch keiner Gebrauch gemacht. uner BR existiert seit April diesen Jahres und unsere GL lehnt "aus Kostengründen" alle Schulungen für uns ab - sie kaufen uns lieber Bücher. Bis lang hatten wir auch noch keine größeren Probleme und falls doch, haben wir einen schlauen bei der Gewerkschaft, der uns schon oft geholfen hat, Schulungen hatten wir ne kurze übers Betr.VG - die wird im Februar 09 endlich vertieft und dann hatten wir noch eine Wochenschulung übers Kündigungsrecht und alles dazu - das ist unser geringer Bildungsstand und für den Rest gibt es ja zum Glück das Internet
das ständige BRM wird schon lange versucht , von der GL zu kündigen, aber jetzt hat die GL keine Chance und somit versuchen sie es mit Nachrede, daß es Betriebsgeheimnisse in der Öffentlichkeit ausgeredet hätte! und daher meine am Anfang gestellte Frage
mfg
01.12.2008 um 00:29 Uhr
"uner BR existiert seit April diesen Jahres und unsere GL lehnt "aus Kostengründen" alle Schulungen für uns ab - sie kaufen uns lieber Bücher."
Das kann er gar nicht. Weiß das der "Schlaue" von der Gewerkschaft uch?
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