W.A.F. LogoSeminare

Mitarbeiter halten es nicht mehr aus; ständiges drohen mit Abmahnungen, anbrüllen durch Abteilungsleiter - was tun?

J
jetztgehtslos
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen ich habe da mal eine frage an euch folgender Fall wir habe in einer Abteilung bei uns einen neuen Abteilungsleiter seit ca. 6 monaten der nicht anständig mit seinen Leuten umgehen kann. Nicht anständig meine ich zum beispiel ständiges drohen mit abmahnungen, anbrüllen, beleidigen, und sogar leicht handgreiflich das ist schon so weit das mitlerweile alle mitarbeiter in diser abteilung in tränen ausgebrochen sind und sich auch beim betriebsrat und auch bei der Geschäftsleitung beschwert haben, die Geschäftsleitung meint aber immer noch das das nicht so schlim sei und das es einfach daran liegt das der Abteilungsleiter unter stress ist. Ich kann aber nicht mehr zusehn und will nun etwas unternehmen was kann ich tun ??????? Ich habe bereits mit dem Abteilungsleiter mehrmals gesprochen und Ihn gebetten dies zu unterlassen doch es passiert immer wieder und nun langts !!!!

8.11103

Community-Antworten (3)

M
Mainpower

06.06.2008 um 10:24 Uhr

Hallo, macht der Geschäftsleitung den Vorschlag den Abteilungsleiter auf ein Seminar zu schicken. Thema:Umgang mit Untergebenen

W
Werner

06.06.2008 um 11:03 Uhr

Moin, oder mit der Brechstange ;-) Bei Beschwerden über das Verhalten von Vorgesetzten empfiehlt es sich vor allem, durch das schriftliche Festhalten von Vorgängen, möglichst in Aktennotizen, die von den Betroffenen unterzeichnet werden, Belege für das gerügte Verhalten zu sammeln. Es sollte wohl auch nicht gleich mit dem "großen Hammer" des § 104 BetrVG zugeschlagen werden. Erst wenn klärende Gespräche nutzlos waren, könnte ein Schreiben an den Unternehmer mit der Aufforderung gerichtet werden, das gerügte Verhalten abzustellen. Es genügt, wenn der Betriebsrat allgemeine Angaben macht. Er ist nicht verpflichtet, zur Erhöhung seiner Glaubwürdigkeit dem Unternehmer Namen von Zeugen zu nennen. Der Unternehmer sollte ihm nach dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit (siehe § 2 BetrVG) glauben.

Wenn das alles nichts genützt hat und erneute Vorfälle die Nutzlosigkeit des bisherigen Handelns belegen, sollte ein entsprechender Antrag nach § 104 BetrVG gestellt werden. Es muss dann nicht unbedingt das Verlangen nach Kündigung sein. Versetzung auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz, aber ohne Menschen, die dem Betreffenden untergeben sind oder mit ihm zusammenarbeiten müssen, wäre auch denkbar.

A
Arminia

06.06.2008 um 11:14 Uhr

Hallo, wenn es nicht möglich ist, mit dem AL vernünftig zu reden, hilft nur eine Beschwerde nach 84 BetrVG beim AG oder falls vorhanden auch zusätzliche nach 85 BetrVG über den BR. In dieser Beschwerde sollten konkrete Tatbestände aufgelistet werden und es wäre sehr gut , wenn möglichst viele ( idealerweise alle betroffenen ) diese Beschwerde unterschreiben würden. Ich weiß, dass ist eine schwierige Anforderungen an die jetzt schon sehr verunsicherten MA, aber nach meiner Erfahrung die einzige Chance auf eine Änderung. Hierbei ist es natürlich wichtig, wie die Geschäftsleitung einzuschätzen ist.

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Ersatzmitglied will nicht BR-Mitglied werden, ist er damit ganz ausgeschieden

Älter

Ständiges Betriebsratsmitglied scheidet aus, Ersatzmitglied will Ersatz bleiben und nicht als ständiges Mitglied nachrücken, ist er dann nicht ganz ausgeschieden d.h auch nicht mehr Ersatzmitglied?

Pausen- und Ruhenszeiten werden nicht eingehalten - Welche Konsequenzen drohen?

Älter

Welche Konsequenzen drohen...? Im Unternehmen werden regelmäßig Überstunden geleistet.Durch diese Mehrarbeit müssten lt. ArbZG auch mehr Pausen gemacht werden bzw.Pausen zeitlich verlagert werden.Au

Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?

Älter

Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit

BR Sitzungen - Darf ein ständiges BR Mitglied mit einem Ersatzmitglied über Themen von BR Sitzungen sprechen?

Älter

hallo, ich hab schon wieder mal ne Frage Darf ein ständiges BR Mitglied mit einem Ersatzmitglied über Themen von BR Sitzungen sprechen, an denen das Ersatzmitglied aber nicht teilgenommen hat? mfg

Wer rückt nach?

Älter

Hallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab