Hallo,

eine unserer Abteilungen wurde geschlossen und die vier Mitarbeiterinnen entlassen. Zeitgleich sollte eine Stelle in einer anderen Abteilung neu besetzt werden. Die Bewerbungsgespräche waren zum Kündigungstermin schon abgeschlossen. Wir bekamen das Einstellungsbegehren nach der Kündigung. Dieses haben wir abgelehnt, da zumindest eine der gekündigten Mitarbeiterinnen von ihrer Ausbildung her auf die Stelle passen könnte. Es gab ein faires Gespräch zwischen der Abteilungsleiung und der Mitarbeiterin. Ein BR-Mitglied war ebenfalls anwesend. Dabei stellte sich auch für das BR-Mitglied heraus, dass die Mitarbeiterin nicht für diese Stelle geeignet scheint. Ihr fehlt das aktuelle Wissen für diese Arbeit, die notwendigen Außentermine liegen ihr nicht wirklich und sie teilt nicht die Ansicht der Abteilung, die diese nach außen vertreten muss.
Nun haben wir erneut das Einstellungsbegehren erhalten, in dem diesmal begründet wird, warum die gekündigte Mitarbeiterin nicht auf diese Stell passt. Gibt es rechtliche Gründe, die Einstellung weiterhin abzulehnen, auch wenn weder Geschäftsleitung noch Abteilungsleitung noch BR die gekündigten Mitarbeiterinnen für geeignet für die offene Stelle halten?

Für eine hilfreiche Antwort wären wir sehr dankbar!