Kündigung und gleichzeitige Neueinstellung
Hallo,
eine unserer Abteilungen wurde geschlossen und die vier Mitarbeiterinnen entlassen. Zeitgleich sollte eine Stelle in einer anderen Abteilung neu besetzt werden. Die Bewerbungsgespräche waren zum Kündigungstermin schon abgeschlossen. Wir bekamen das Einstellungsbegehren nach der Kündigung. Dieses haben wir abgelehnt, da zumindest eine der gekündigten Mitarbeiterinnen von ihrer Ausbildung her auf die Stelle passen könnte. Es gab ein faires Gespräch zwischen der Abteilungsleiung und der Mitarbeiterin. Ein BR-Mitglied war ebenfalls anwesend. Dabei stellte sich auch für das BR-Mitglied heraus, dass die Mitarbeiterin nicht für diese Stelle geeignet scheint. Ihr fehlt das aktuelle Wissen für diese Arbeit, die notwendigen Außentermine liegen ihr nicht wirklich und sie teilt nicht die Ansicht der Abteilung, die diese nach außen vertreten muss. Nun haben wir erneut das Einstellungsbegehren erhalten, in dem diesmal begründet wird, warum die gekündigte Mitarbeiterin nicht auf diese Stell passt. Gibt es rechtliche Gründe, die Einstellung weiterhin abzulehnen, auch wenn weder Geschäftsleitung noch Abteilungsleitung noch BR die gekündigten Mitarbeiterinnen für geeignet für die offene Stelle halten?
Für eine hilfreiche Antwort wären wir sehr dankbar!
Community-Antworten (3)
04.02.2013 um 15:48 Uhr
Habt ihr bei den Kündigungen, es waren betriebsbedingte alles richtig unternommen. Aso Sozialauswahl, hier müssen ggf auch AN anderer Abteilungen mit einbezogen werden, habt ihr die Weiterbeschäftigung richtig geprüft ggf auch Ringeversetzungen??
Sozialplan???
Wenn ein AN dem hier betiebsbedingt gekündigt werden soll/ist eine zumutbare mögliche Beschäftigung ablehnt, hat er Pech.
04.02.2013 um 17:48 Uhr
Es gibt ja nun auch durchaus die Weiterbeschäftigung nach zumutbaren Weiterbildungsmaßnahmen.
Der Abteilungsleiter hat die Stelle möglicher Weise so dargestellt, dass zwangsläufig der Eindruck entstehen musste, die Kollegin sei nicht geeignet. Ein beliebtes Spiel. So gesehen wundert es mich, dass der BR so leicht davon zu überzeugen ist, die Kollegin sei nicht geeignet.
Ich nehme an, dass die gekündigten den Rechtsweg beschreiten. Schon aus diesem Grund solltet Ihr alles dazu tun, dass der AG nicht Fakten schafft und freie Stellen besetzt.
Ich würde daher auch bei der neuen Anhörung die Zustimmung verweigern (Nachteile noch im Betrieb beschäftigter AN > hier Wegfall des Arbeitsplatzes.). Falls Ihr bei der Kündigung bereits im Widerspruch auf Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten hingewiesen habt, solltet Ihr Euch nicht selbst wiederlegen.
Was spricht dagegen, dass der AG erst einmal den Rechtsweg der gekündigten abwartet. Die meisten Fälle enden doch ohnehin im Gütetermin.
04.02.2013 um 18:00 Uhr
@Gottfried,
lest Euch mal in die Thematik Austauschkündigung ein ;)
Wann sind denn die anderen vier AN gekündigt worden? Länger als vor drei Wochen? Falls nein, solltet Ihr den Gekündigten auch diese Informationen, inkl. den Terminius Austauschkündigung, zukommen lassen. Gerade wenn der / die Neue / Neuen tariflich günstiger wären, spricht einiges dafür das es sich bei Euren Gekündigten um solche handelt und wenn es nur einen rettet ;)
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