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Verliere ich wegen Versetzung das Amt als JAV?

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AndreasHofer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo. Ich bin JAV und beende meine Ausbildung vorraussichtlich im Januar 2008. Der Arbeitgeber will mich nicht übernehmen. Ich werde dies jedoch schriftlich unter Berufung auf die Übernahmepflicht von JAV Mitgliedern beantragen.

Nun will mich der Betrieb "im Rahmen meiner Ausbildung" in eine Schwesterfirma schicken. Verliere ich dadurch mein Amt als JAV? Immerhin kann ich hier in der Firma nicht mehr meiner JAV Tätigkeit nachgehen, weil ich nicht mehr "vor Ort" bin.

Darf der Arbeitgeber mich überhaupt dorthin versetzen?

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Community-Antworten (1)

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Immie

01.08.2007 um 10:39 Uhr

Lies mal §103 BetrVG. Wenn du nur vorübergehend , im Rahmen deiner Ausbildung, versetzt wirst und danach zurückkehrst tritt kein endgültiger Verlust deines Amtes ein. Es ruht für diese Zeit. Eine endgültige Versetzung benötigt die Zustimmung des BR.

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