Erstellt am 01.08.2007 um 07:14 Uhr von Sternburg
Guten Morgen!
Neu gewählt werden muss dann, wenn die ausgefallenen/zurückgetretenen BR-Mitglieder dauerhaft nicht durch Ersatzmitglieder ersetzt werden können.
Also wenn Ihr bereits jetzt schon keine Ersatzmitglieder habt, um die Lücken aufzufüllen, sind Neuwahlen fällig.
Erstellt am 01.08.2007 um 07:19 Uhr von Martina
Doch, wir haben Ersatzmitglieder. Vielen Dank ! Dann weiß ich bescheid.
Erstellt am 01.08.2007 um 09:20 Uhr von Der alte Heini
Die nachrückenden Ersatzmitglieder werden dann zu ordentlichen Betriebsratsmitgliedern mit ALLEN Rechten und Pflichten.