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Beschlussfassung durch telefonieren des GBR Vorsitzenden

H
Heinz
Jan 2018 bearbeitet

bei uns hat der GBR Vorsitzende eine BV eigenhändig unterschrieben bzw. durch telefonieren mit den anderen GBR Mitgliedern die Zusagen eingeholt. Da ich der einzige bin der diese Vorgehensweise rügt, möchte ich dass die Angelegenheit bei der nächsten Sitzung auf die Tagesordnung kommt, um einen Beschluss zu fassen.

Wie kann ich vorgehen, dass dieser Punkt auf die Tagesordnung kommt???

Danke für euere Hilfe

Gruß Heinz

5.06408

Community-Antworten (8)

K
khrm

01.08.2007 um 00:07 Uhr

Hall Heinz, bist Du Mitglied im GBR ist der Vorsitzende nach Antrag verpflichtet deinen TOP auf die TGO zu nehmen. Per Telefon einen Beschluß herbei führen ist nicht zuläsig, da jedes Mitglied das Recht hat in der Diskusion seine Meinung preis zugeben. Schau mal ins BertrVG Gruß K-H § Mußt Du selbst suchen, das schult, hoffe Ihr habt eines (jedes Mitglied hat das Recht auf die aktuelle Version) gruß KHRM

R
RolfH

01.08.2007 um 09:21 Uhr

Hallo Heinz

bin selbst GBRV - so funktioniert das nicht. Er kann sich die Meinung der Kollegen im Vorfeld unter Umständen per Telefon einholen, da ist nichts dagegen zu sagen. Das ersetzt aber nicht die Diskussion auf der GBR-Sitzung und schon gar nicht einen ordentlichen Beschluss des GBR. Also kann er die GBV auch nicht unterschreiben, da er keinen ordentlichen Beschluss hat. Das Ding ist nicht rechtskräftig. Siehe BetrVG § 33, Abs. 1 ( Kommentierung Däubler Randnr. 9ff)

Wie khrm bereits schreibt ==> im Vorfeld zur nächsten Sitzung Antrag auf Aufnahme in TO

H
Heinz

01.08.2007 um 09:28 Uhr

@khrm

kann ich als einziger verlangen dass dies Thema auf die Tagesordnung kommt bzw. habe ich allein eine Chance dies zu verlangen oder müssen dies mehr Kollegen verlangen?

Gruß Heinz

B
Benno_BRB

01.08.2007 um 09:59 Uhr

Ja und jederzeit VOR der Einladung. Wenn in der Sitzung dann die Tagesordnung beschlossen werden soll, kannst Du auch einen Änderungswunsch einbringen. Die TO kann aber nur EINSTIMMIG geändert werden! Unter Sonstiges oder Verschiedenes könntest Du aber auch auf jeder Sitzung darüber diskutieren. Wenn es aber eines Beschlusses bedarf, musst Du einen eigenen TOP haben!

Benno

N
Nemeth

01.08.2007 um 10:12 Uhr

@all

seid Ihr Euch da sicher, was die Einbringung eines TO durch einen Einzelnen betrifft. BetrVG § 29, Abs. 2 und 3 sagen doch was Anderes aus?? Das gilt sowohl für einen BR als auch nach § 51 BetrVG für einen GBR.

Wo finde ich im Gesetz Eure Meinung?

H
Heinz

01.08.2007 um 10:12 Uhr

@Benno_BRB

kannst du mir vielleicht noch sagen wo ich dies Nachlesen kann, dass ICH als einziger verlangen kann dass dies auf die Tagesordnung soll????

Ich sehe dies auch wie Nemeth. Um einen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu bekommen müssen doch ein viertel der Mitglieder dafür sein.

Wie seht ihr das???????

Danke - schönen Tag noch

Gruß Heinz

I
Immie

01.08.2007 um 11:15 Uhr

§51 BetrVG Nemeth hat Recht. Der Vors. hat best. Angelegenheiten auf die Tagesordnung zu setzen, wenn ein Viertel der Mitgl dies beantragen.

P
Petrus

01.08.2007 um 15:00 Uhr

Wie sieht denn Dein entsendender BR die Sache? Wenn diese mehrheitlich Deiner Meinung sind, läßt sich auch recht schnell die Klärung der Gültigkeit der GBV vor dem ArbGer beschließen... Angesichts der Rechtslage würde ich mir als GBRV überlegen, nicht doch noch eine ordnungsgemäße Beschlußfassung vorzunehmen.

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