Erstellt am 31.07.2007 um 22:07 Uhr von khrm
Hall Heinz, bist Du Mitglied im GBR ist der Vorsitzende nach Antrag verpflichtet deinen TOP auf die TGO zu nehmen. Per Telefon einen Beschluß herbei führen ist nicht zuläsig, da jedes Mitglied das Recht hat in der Diskusion seine Meinung preis zugeben. Schau mal ins BertrVG Gruß K-H § Mußt Du selbst suchen, das schult, hoffe Ihr habt eines (jedes Mitglied hat das Recht auf die aktuelle Version)
gruß KHRM
Erstellt am 01.08.2007 um 07:21 Uhr von RolfH
Hallo Heinz
bin selbst GBRV - so funktioniert das nicht. Er kann sich die Meinung der Kollegen im Vorfeld unter Umständen per Telefon einholen, da ist nichts dagegen zu sagen. Das ersetzt aber nicht die Diskussion auf der GBR-Sitzung und schon gar nicht einen ordentlichen Beschluss des GBR. Also kann er die GBV auch nicht unterschreiben, da er keinen ordentlichen Beschluss hat. Das Ding ist nicht rechtskräftig. Siehe BetrVG § 33, Abs. 1 ( Kommentierung Däubler Randnr. 9ff)
Wie khrm bereits schreibt ==> im Vorfeld zur nächsten Sitzung Antrag auf Aufnahme in TO
Erstellt am 01.08.2007 um 07:28 Uhr von Heinz
@khrm
kann ich als einziger verlangen dass dies Thema auf die Tagesordnung kommt bzw. habe ich allein eine Chance dies zu verlangen oder müssen dies mehr Kollegen verlangen?
Gruß
Heinz
Erstellt am 01.08.2007 um 07:59 Uhr von Benno_BRB
Ja und jederzeit VOR der Einladung.
Wenn in der Sitzung dann die Tagesordnung beschlossen werden soll, kannst Du auch einen Änderungswunsch einbringen. Die TO kann aber nur EINSTIMMIG geändert werden!
Unter Sonstiges oder Verschiedenes könntest Du aber auch auf jeder Sitzung darüber diskutieren. Wenn es aber eines Beschlusses bedarf, musst Du einen eigenen TOP haben!
Benno
Erstellt am 01.08.2007 um 08:12 Uhr von Nemeth
@all
seid Ihr Euch da sicher, was die Einbringung eines TO durch einen Einzelnen betrifft.
BetrVG § 29, Abs. 2 und 3 sagen doch was Anderes aus?? Das gilt sowohl für einen
BR als auch nach § 51 BetrVG für einen GBR.
Wo finde ich im Gesetz Eure Meinung?
Erstellt am 01.08.2007 um 08:12 Uhr von Heinz
@Benno_BRB
kannst du mir vielleicht noch sagen wo ich dies Nachlesen kann, dass ICH als einziger verlangen kann dass dies auf die Tagesordnung soll????
Ich sehe dies auch wie Nemeth. Um einen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu bekommen müssen doch ein viertel der Mitglieder dafür sein.
Wie seht ihr das???????
Danke - schönen Tag noch
Gruß
Heinz
Erstellt am 01.08.2007 um 09:15 Uhr von Immie
§51 BetrVG
Nemeth hat Recht.
Der Vors. hat best. Angelegenheiten auf die Tagesordnung zu setzen,
wenn ein Viertel der Mitgl dies beantragen.
Erstellt am 01.08.2007 um 13:00 Uhr von Petrus
Wie sieht denn Dein entsendender BR die Sache? Wenn diese mehrheitlich Deiner Meinung sind, läßt sich auch recht schnell die Klärung der Gültigkeit der GBV vor dem ArbGer beschließen...
Angesichts der Rechtslage würde ich mir als GBRV überlegen, nicht doch noch eine ordnungsgemäße Beschlußfassung vorzunehmen.