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Vertrauensarbeitszeit oder Zeiterfassung; große Mehrheit der Belegschaft ist für Zeiterfassung - Ist das erzwingbar?

K
Kurti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum,

wir haben im Unternehmen ( nahezu nur kfm. Angestellte, wir haben nur eine geringe Anzahl Gewerbliche)die sogenannte Vertrauensarbeitszeit. Aus unterschiedlichen Gründen kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten mit der GF, aber z.T. auch bei den KollegenInnen untereinander. Eine große Mehrheit der Belegschaft ist in der Zwischenzeit für die Einführung der Zeiterfassung.

Frage: Was können wir als BR tun dieser Forderung Nachdruck zu verleihen und sie durchsetzen. Der AG ist dagegen. Ist das erzwingbar? Habt Ihr gute Argumentationshilfen?

Danke im voraus.

5.83301

Community-Antworten (1)

P
pit47

31.07.2007 um 14:32 Uhr

Hallo Kurti, nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz und dem § 80 Abs. 2 i.V. mit § 87 Abs. 1 Nr.2 und 3 BetrVG hat der BR einen uneingeschränkten Informationsanspruch bezüglich der betrieblichen Arbeitszeiten. Durch die vom AG vorzulegenden Unterlagen muß der BR prüfen können, ob die Bestimmungen zur Arbeitszeit eingehalten werden. Dieses gilt auch bei der Vertrauensarbeitszeit. Was sagt denn der Tarifvertrag zu den Arbeitszeiten. Verlangt eine Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeiten. Also viele Möglichkeiten für den BR.

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