Vertrauensarbeitszeit oder Zeiterfassung; große Mehrheit der Belegschaft ist für Zeiterfassung - Ist das erzwingbar?
Hallo Forum,
wir haben im Unternehmen ( nahezu nur kfm. Angestellte, wir haben nur eine geringe Anzahl Gewerbliche)die sogenannte Vertrauensarbeitszeit. Aus unterschiedlichen Gründen kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten mit der GF, aber z.T. auch bei den KollegenInnen untereinander. Eine große Mehrheit der Belegschaft ist in der Zwischenzeit für die Einführung der Zeiterfassung.
Frage: Was können wir als BR tun dieser Forderung Nachdruck zu verleihen und sie durchsetzen. Der AG ist dagegen. Ist das erzwingbar? Habt Ihr gute Argumentationshilfen?
Danke im voraus.
Community-Antworten (1)
31.07.2007 um 14:32 Uhr
Hallo Kurti, nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz und dem § 80 Abs. 2 i.V. mit § 87 Abs. 1 Nr.2 und 3 BetrVG hat der BR einen uneingeschränkten Informationsanspruch bezüglich der betrieblichen Arbeitszeiten. Durch die vom AG vorzulegenden Unterlagen muß der BR prüfen können, ob die Bestimmungen zur Arbeitszeit eingehalten werden. Dieses gilt auch bei der Vertrauensarbeitszeit. Was sagt denn der Tarifvertrag zu den Arbeitszeiten. Verlangt eine Betriebsvereinbarung über die Arbeitszeiten. Also viele Möglichkeiten für den BR.
Verwandte Themen
Vertrauensarbeitszeit aber BR will Gleitzeit per BV beschliessen - Darf er das?
ÄlterHallo, Wir haben in unserem Betrieb etwa 45 Angestellte. Diese sollten in ihrem Arbeitsvertrag einen Zusatz unterschreiben: Vertrauensarbeitszeit". Bis auf einige Ausnahmen haben es alle getan. Nac
Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit
ÄlterGuten Abend! Vorab eine Kurzbeschreibung: Alle MA bei uns haben Vertrauensarbeitszeit bei 40 Std pro Woche, welche(s) auch Vertraglich so festgehalten ist. Nun ist es so, dass ein Abteilungsle
Berfreiung Zeiterfassung
ÄlterHallo ihr lieben, zum 01.01.wurde eine Kollegin zur Abteilungsleiterin befördert. Anhörung usw. alles in Ordnung. Wir haben im Haus eine elektronische Zeiterfassung. Von dieser Zeiterfassung war und
Zeiterfassung bei Vertrauensarbeitszeit?
ÄlterHallo. Bei uns gilt tariflich die 35 Std.-Woche. Es wird ein elektronisches Zeiterfassungssystem genutzt. In einer Betriebsvereinbarung hat der BR auf Wunsch der GF zugestimmt, dass ein gewisser Perso
Geschäftsführung führt maschinelle Zeiterfassung gegen den Willen der Belegschaft ein
ÄlterLiebe BRs, unsere Geschäftsführung möchte eine maschinelle Zeiterfassung einführen. Derzeitig gibt es eine Betriebsvereinbarung auf Basis von Vertrauensarbeitszeit. Daher habe wir eine Belegscha