Mitbestimmungsrecht bei nur 2 BR und Pari-Situation?
Hallo, wir haben durch Austritt des 3. BR Mitgliedes Ende Juni zur Zeit nur noch 2 BR-Mitglieder (es gibt keine Ersatzmitglieder mehr). Eine Neuwahl zum Herbst wurde durch den BR wage angekündigt.
Frage:
- hat unser BR zur Zeit (da zudem noch Pari-Situation!) noch aktives Mitbestimmungsrecht?
- Muss unser BR bis zur Neuwahl angehört werden? Bzw. kann unser BR zur Zeit einer geplanten Versetzung bzw. Einstellung in den widersprechen?
- bis wann muss eine BR-Neuwahl nach dem Austritt des 3. BR am 30.06. erfolgen ? Danke für rechtssichere Infos!
Community-Antworten (5)
30.07.2007 um 19:57 Uhr
Ihr habt im Moment keinen Betriebsrat mehr. Clevererweise hätte der vollzählige Betriebsrat als letzten Beschluss den Wahlvorstand bestellen sollen. Ihr seid nicht mehr beschlussfähig, wozu solltet ihr also angehört werden? Der restliche Betriebsrat kann nicht mal mehr die neue Wahl ansetzen. Das ihr nicht mehr Beschlussfähig seit ergibt sich aus den §en 33 Abs.2 und 25 Abs.1 BetrVG
30.07.2007 um 23:00 Uhr
Hallo Pauline, Hallo Frosch,
lest mal im BtrVG § 13 (2) Nr.2 Zeitpunkt der BR Wahlen; dann § 16 Bestellung des Wahlvorstandes; und zuletzt den § 22 Weiterführung der Geschäfte. Frosch, mach die Leute nicht verrückt. Mit 2 von 3 BR Mitgliedern ist man natürlich beschlussfähig. Pauline, leutet mal ganz schnell die Wahl ein und bestellt den Wahlvorstand
31.07.2007 um 00:21 Uhr
Pauline,
ich kann Heinz zustimmen und ergänze noch §12 Amtszeit: "... In den Fällen des § 13 Abs. 2 Nr. 1 und 2 endet die Amtszeit mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses des neu gewählten Betriebsrats. "
Bis dahin darf der BR seine Geschäfte weiter führen.
31.07.2007 um 02:36 Uhr
Heinz, peters, ist es wirklich so, dass der jetzige BR die Geschäfte weiterführt, auch wenn lt. BR vielleicht im Herbst erst Neuwahlen stattfinden sollen ??
Wenn ich die Situation richtig deute und der BR hier jetzt noch einen groben Einfluss auf eventuelle Termine von Neuwahlen hat, dürfte noch kein Wahlvorstand bestellt worden sein und das obwohl der Gesetzgeber dem BR zur Bestellung klare Fristen vorgegeben hat.
Hat o.g. Einfluss auf die Weiterführung der Geschäfte des BR? Darf der "Betriebsrat" überhaupt im Herbst noch einen Wahlvorstand bestellen.
31.07.2007 um 13:00 Uhr
der BR hat nach seinem Rücktritt den Wahlvorstand zu bestellen und dieser legt dann den Termin der Neuwahlen fest. Rein theoretisch könnte der WV auch zu dem Ergebnis kommen, Neuwahlen erst 2008 zu machen.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Wer hat Erfahrung mit der Einführung von ERA?
ÄlterIn unseren Betrieb wird zum 01.01.2008 ERA eingeführt. Die Eingruppierungen sind den Kollegen fristgerecht zugestellt worden. Insgesamt sind ca. 30 % aller Kollegen abgruppiert worden und teilweise m
Lohnerhöhung zu spät - Über welchen Zeitraum hinweg kann man die zu wenig gezahlten Lohnerhöhungen rückwirkend einfordern?
ÄlterIch habe eine Frage zum Thema Lohnerhöhungen. Den Mitarbeitern unseres Betriebs werden laut Arbeitsvertrag nach jeweils sechs, zwölf sowie 24 Monaten Lohnerhöhungen zugesichert. Nun haben wir folgend
Teilnehmer bei BR-Beschluss - wie muss die Besetzung aussehen?
ÄlterWenn der BR einen Beschluss fasst, wie muss die Besetzung aussehen? Pari oder Unpari
Entfernung aus dem Betriebsrat durch Antrag ans Arbeitsgericht durch ein Viertel der Beschäftigten?
ÄlterFolgendes ist geschehen: Ein BR-Mitglied hat ein anderes im eigentlich verbalen Streit gewürgt. Anwesende mussten ihn wegzerren. in einer folgenden Betriebsratssitzung war der Antrag auf Entfernung