Erstellt am 25.11.2008 um 15:55 Uhr von DonJohnson
Pari? Unpari? Kenne ich nciht. Zur Beschlußfassung sind verschiedene Dinge wichtig:
- wurde richtig geladen (Form Frist TOP usw)
- wenn BRM eventuell verhindert, wurde EBRM eingeladen
- dann die Stimmauszählung. Die sagt, wenn die Mehrheit für den anwesenden BRM dafür spricht. Kleines Beispiel: 9er Gremium, 4 stimmen dafür, 4 dagegen und eine enthaltung. Also abgelehnt!
Erstellt am 25.11.2008 um 16:05 Uhr von Mona-Lisa
@Don Johnson,
"Pari" - Stimmengleichheit,
"Unpari" - keine Stimmengleichheit, also ungerade Zahl.
Aber das wusstest du mittlerweile sicher schon selbst!
Könnte es problematisch werden, wenn von (dein Beispiel!) 9 BR's einer verhindert ist und es keine Ersatzmitglieder gibt?
Oder darf man da keine Beschlüsse fassen? ;-))
Erstellt am 25.11.2008 um 16:35 Uhr von DonJohnson
@ ML
Ich sag mal jein. Für mcih eindeutig problematisch wenn keine wirkliche Verhinderung vorliegt. Sollte es so sein, ist es nciht problematisch. Dann in meinem Beispiel hieße es zwar 4 gegen 4 im schlimmsten Fall, dennoch muß die Mehrheit dafür sein, also auch unwichtig.
Ist aber schön, dass du das geschrieben hast ML - meine cih echt ernst. Das mit Pari und Unpari kannte ich dennoch nciht - bin nur ein dummer Handwerker.
Habe ich sonst noch was vergessen?
Erstellt am 25.11.2008 um 16:46 Uhr von frager1
Ein Blick ins Gesetz, hilft hier weiter!
§ 33 BetrVG. Es gibt hier 2 Arten wie abgestimmte werdenb muss um einen gültigen Beschluß zu erhalten. Einmal die "Einfache Stimmenmehrheit" oder aber auch die "Absolute Stimmenmehrheit" . Wann welche Mehrheit nötig ist, entscheidet das Gesetz.
Grundvoraussetzung ist aber immer die Beschlußfähigkeit. Auch alles hierzu findet man im § 33. Auch wie Stimmenthaltungen zu werten sind.
Weiter, ein ungültiger Beschluß kann durchaus in der nächsten Sitzung geheilt werden. Auch hierzu findest man alles im § 33.
Die Beschluzßfähigkeit ist auch vor jeder Abstimmung festzustellen und im Protokoll zu vermerken. Es könnte ja sein, dass ein BR-Mitglied vorübergehend den Raum verlassen hat.