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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Teilnehmer bei BR-Beschluss - wie muss die Besetzung aussehen?

G
gabi
Jan 2018 bearbeitet

Wenn der BR einen Beschluss fasst, wie muss die Besetzung aussehen? Pari oder Unpari

4.19104

Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

25.11.2008 um 16:55 Uhr

Pari? Unpari? Kenne ich nciht. Zur Beschlußfassung sind verschiedene Dinge wichtig:

  • wurde richtig geladen (Form Frist TOP usw)
  • wenn BRM eventuell verhindert, wurde EBRM eingeladen
  • dann die Stimmauszählung. Die sagt, wenn die Mehrheit für den anwesenden BRM dafür spricht. Kleines Beispiel: 9er Gremium, 4 stimmen dafür, 4 dagegen und eine enthaltung. Also abgelehnt!
M
Mona-Lisa

25.11.2008 um 17:05 Uhr

@Don Johnson, "Pari" - Stimmengleichheit, "Unpari" - keine Stimmengleichheit, also ungerade Zahl. Aber das wusstest du mittlerweile sicher schon selbst!

Könnte es problematisch werden, wenn von (dein Beispiel!) 9 BR's einer verhindert ist und es keine Ersatzmitglieder gibt? Oder darf man da keine Beschlüsse fassen? ;-))

D
DonJohnson

25.11.2008 um 17:35 Uhr

@ ML Ich sag mal jein. Für mcih eindeutig problematisch wenn keine wirkliche Verhinderung vorliegt. Sollte es so sein, ist es nciht problematisch. Dann in meinem Beispiel hieße es zwar 4 gegen 4 im schlimmsten Fall, dennoch muß die Mehrheit dafür sein, also auch unwichtig.

Ist aber schön, dass du das geschrieben hast ML - meine cih echt ernst. Das mit Pari und Unpari kannte ich dennoch nciht - bin nur ein dummer Handwerker.

Habe ich sonst noch was vergessen?

F
frager1

25.11.2008 um 17:46 Uhr

Ein Blick ins Gesetz, hilft hier weiter!

§ 33 BetrVG. Es gibt hier 2 Arten wie abgestimmte werdenb muss um einen gültigen Beschluß zu erhalten. Einmal die "Einfache Stimmenmehrheit" oder aber auch die "Absolute Stimmenmehrheit" . Wann welche Mehrheit nötig ist, entscheidet das Gesetz.

Grundvoraussetzung ist aber immer die Beschlußfähigkeit. Auch alles hierzu findet man im § 33. Auch wie Stimmenthaltungen zu werten sind.

Weiter, ein ungültiger Beschluß kann durchaus in der nächsten Sitzung geheilt werden. Auch hierzu findest man alles im § 33.

Die Beschluzßfähigkeit ist auch vor jeder Abstimmung festzustellen und im Protokoll zu vermerken. Es könnte ja sein, dass ein BR-Mitglied vorübergehend den Raum verlassen hat.

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