Betriebsbuße - wer hat Erfahrung, wie man als BR damit umgeht?
Hallo Kolleschen, ich hätte da mal ne kleine Frage. Hat jemand vielleicht zum Thema "Betriebsbuße" etwas Erfahrung, bzw. wie man als BR damit umgeht. Ich weiß, ist Mitbestimmungspflichtig. Es geht mir zum Beispiel um die Verplanung in diesem Zuge vom Urlaub und Zeitkonto des betroffenen Kollegen. Der Vorgesetzte wünscht sich eine Auszeit von diesem Kollegen, und schickt ihn nach Hause auf Zeitkonto und Urlaub, Urlaub zur "Besinnung". Wäre schön von euch eine kleine Stellungnahme zu bekommen.
Community-Antworten (8)
09.10.2006 um 15:53 Uhr
Hier greifen wohl eher alle Massnahmen zum Thema Mobbing. Es sollte mal der Vorgsetzte auf Zeit verschwinden!
09.10.2006 um 16:00 Uhr
cherny67 Voraussetzung ist allerdings der Bestand einer entsprechenden wirksamen Betriebsbußordnung durch Tarifvertrag o. Betriebsvereinbarung. In Betracht kommen (lt.ARD-Ratgeber Recht) : -Geldbuße bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, -Entzug von Vergünstigungen, -Verwarnung, -Verweis. AN hat das Recht auf Anhörung und kann die Betriebsbuße gerichtlich überprüfen lassen.
Vielleicht hilft es Dir ein Stück weiter.
09.10.2006 um 16:09 Uhr
Hi cherny67,
das BUrlG spricht von Urlaub "gewähren", nicht von Urlaub verordnen. Urlaub muss vom AN "genommen" und dem AG gewährt werden. Außer bei Betriebsferien ist nichts mit anordnen. Wie das mit eurem Zeitkonto aussieht weiß ich nicht. Da hilft nur ein Blick in die entsprechende BV. Aber in einem Zusammenhang mit einer Betriensbuße kann ich mir das nicht vorstellen.
09.10.2006 um 16:23 Uhr
Ich sage es jetzt mal so "beetleman",
der Kollege kann fast froh sein das es ihn so erwischt. Hätte auch schlimmer kommen können. Sorry, aber von Mobbing des Vorgesetzten kann hier fast keine Rede sein, eher anders herum. Es gibt halt nun mal Kollegen die es regelmäßig übertreiben, wenn du verstehst was ich meine.
Gruß
09.10.2006 um 16:34 Uhr
Hi huettenwolf,
in dem Bereich des Betroffenen gab es bisher keine Betriebsferien, sprich von seinen ursprünglich 30Tagen Urlaub hat er bisher 16Tage selbst verplant, und einen teil des übrigen Urlaubes will der Vorgesetzte ihm verplanen. Er will ihn einfach nicht mehr sehen. Was das Zeitkonto angeht wäre das Ganze im Sinne der BV. Einmal alle 12Monate auf null. Die Wünsche des AN können berücksichtigt werden. :-/
09.10.2006 um 16:39 Uhr
Hi Matu,
eine Betriebsbußenordnung gibt es bei uns nicht! Bin mir auch nicht sicher ob wir als BR`s soetwas in die Wege leiten sollten.
09.10.2006 um 17:49 Uhr
@cherny67, ich bin auch kein Freund von Betriebsbußen und werde als BR die Finger von lassen, solange es geht. Da werden nur Begehrlichkeiten geweckt. Aber vom Urlaub als "Anweisung" und in dem Zusammenhang lass die Finger. Ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber vermutlich nicht anders als überall. Die einen müssen um ihren Urlaub kämpfen und dann Urlaub als Strafe?
09.10.2006 um 18:15 Uhr
Hi,cherny67 Bei uns gibt es so etwas auch nicht in der BV. Nur,was es nicht gibt,kann man auch nicht anwenden wollen.
MfG Matu
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