Namensschilder am Helm 56
Hallo, Habe da mal wieder eine frage! Ein Abteilungsleiter hat ohne den Br zu informieren einfach Namensschilder an die Mitarbeiter verteilt, mit den Worten klebt dies auf Deinen Helm! Müssen die Mitarbeiter das und geht das ohne Br?
Community-Antworten (4)
15.12.2011 um 12:04 Uhr
@Speedy Da würde ich als BR umgehend aktiv werden. § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG...
15.12.2011 um 12:28 Uhr
Hallo Speedy,
aus Erfahrung schlage ich dir vor, nicht umgehen den 87`er zu aktivieren, wie Kölner schreibt, sondern frag erst mal, ob und wen es stört. Wenn ihr gerade daran seid, den AG zu "erziehen", könnt ihr mit dem Argument, dass es einige MA nihct wollen und der BR in der Hinsicht dies geklärt haben will, den AG damit konfrontieren. Er muss dann euch die Mitbestimmung gewähren. Aber wenn ihr sonst kein Problem habt mit dem AG, dann würde ich wegen eines Namensschildes die Anerkennung und den Respekt gegenüber dem Betriebsrat nicht auf die Probe stellen. Ehrlich gesagt, wo kein Kläger da kein Richter. Wenn sich niemand beschwert, solltet ihr euch um wichtigere Dinge kümmern.
Gruß, Gustl (BRV)
15.12.2011 um 12:51 Uhr
@Gustl (BRV) Das wäre mir als BR zu wenig. Man kann sich gerne als BR mit dem AG darüber unterhalten, ob die Namensschilder stören, was sie bewirken sollen, wem sie dienen. Ggf. hat der Br dann keine Frage und lässt das Ansinnen des AG einfach passieren.
Aber: Dass der AG die MBR des BR ignoriert, sollte keine BR (oder auch BRV) kalt lassen. Ich zitiere mal kurz aus einem anderen § des BetrVG: [...] darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden [...].
Demnach sollte und kann ein BR hier nicht einfach nur stillhalten. Mehr sollte mein erster Beitrag auch nicht anmerken!
15.12.2011 um 12:55 Uhr
@Speedy In diesem Fall sollte die Anweisung so klar formuliert sein.Bitte erst der Anweisung folgen im zweiten Stepp muss natürlich der BR Agieren ./sent ?>
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