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Besuch des GBR

C
CARON15
Mrz 2019 bearbeitet

In einer E-Mail wurde uns heute mitgeteilt, das der GBR Vorsitzende( bei Verhinderung der stellv. GBRV) zu jedem Betriebsrat in eine der BR Sitzung kommen möchte . Kann mir jemand sagen, ob es dafür irgendwo eine Berechtigung gibt ? Ich habe nirgends was gelesen.

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Community-Antworten (9)

K
krambambuli

13.03.2019 um 23:41 Uhr

Braucht ihr für alles einen Paragraphen? Ihr müsst ja keine Beschlüsse fassen. Es geht ja wahrscheinlich nur ums Kennenlernen und Gedankenaustausch.

K
Köpenicker

13.03.2019 um 23:49 Uhr

Falls ihr das nicht wollt steht es euch frei nein Zusagen, das Hausrecht habt und der gbr ist nicht übergeordnet. Persönlich finde ich es gut wenn der Gbr zu ner Sitzung kommt.

C
celestro

14.03.2019 um 01:35 Uhr

"Braucht ihr für alles einen Paragraphen? Ihr müsst ja keine Beschlüsse fassen. Es geht ja wahrscheinlich nur ums Kennenlernen und Gedankenaustausch."

Soweit ich weiß, sind BR-Sitzungen nicht öffentlich. Somit haben nicht BRM dort nichts zu suchen (außer Sie sind JAVM, SBVM etc.). Von daher finde ich Deine Antwort schon irgendwie befremdlich.

K
kratzbürste

14.03.2019 um 09:05 Uhr

..... oder Auskunftspersonen, Sachverständige, oder oder ..... Da bestehen schon genügend Möglichkeiten, jemandem einzuladen.

M
Moreno

14.03.2019 um 09:58 Uhr

,,Da bestehen schon genügend Möglichkeiten, jemandem einzuladen. " Wenn man möchte! Ich würde erst mal fragen welchen Hintergrund dieser Wunsch hat!

D
DummerHund

16.03.2019 um 00:33 Uhr

Zu meiner Zeit als BR und stelli vom KBR waren wir froh wenn wir uns im Unternehmen auf dieser Art und Weise Austauschen konnten und Miteinander arbeiten konnten.

E
enigmathika

18.03.2019 um 11:39 Uhr

Wenn ich das richtig verstehe, hat der GBR-Vorsitzende einen Wunsch geäußert, er hat nicht einfach sein Kommen angekündigt, das ist schon mal gut. Jetzt kann jeder BR für sich entscheiden, ob er das auch möchte. Wenn nicht, teilt man das freundlich mit.

Sollte der Wunsch nach einem Kennenlernen bestehen, lädt man den GBR-Vorsitzenden zu einer Sitzung ein und setzt einen entsprechenden Punkt auf die Tagesordnung. Der GBRV darf natürlich nicht bei der gesamten Sitzung anwesend sein.

C
CARON15

19.03.2019 um 16:39 Uhr

Danke für die Antworten

D
DummerHund

19.03.2019 um 22:55 Uhr

Was aber war dein Grundgedanke zu dieser Fragge?

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