EU- Rente und BR- Mandat - Könnte BR-Mitglied duch Teilzeitjob im Betrieb sein BR- Mandat weiter ausüben?
Folgendes Problem: MA , gleichzeitig BR- Mitglied, wird nach langer Krankheit wieder nach Hamburger Modell eingearbeitet. Nun kommt die Info, das seinem Antrag auf EU -Rente befristst auf 2 Jahre stattgegeben wurde. Bedeutet das: 1.Er scheidet mit dem Bezug der Rente aus dem Unternehmen aus? 2. Könnte er duch Teilzeitjob im Betrieb sein BR- Mandat weiter ausüben?
Community-Antworten (1)
30.07.2007 um 15:44 Uhr
Hallo Henne Bei der Eingliederungsmaßnahme nach dem Hamburger Modell wird eine stufenweise Wiedereingliederung durchgeführt. Dabei wird oft die Erwerbsunfähigkeitsrente nur befristet, wie hier auf 2 Jahre. zu 1. Kann ich nicht beantworten, wenn die volle Erwerbsunfähigkeit in 2 Jahren med. festgestellt wird, wahrscheinlich schon. zu 2. Ja als MA und BR in Teilzeit besteht BR Mandat weiter.
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