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Rechenschaftsbericht - über die BR-Hompage im Intranet leisten?

A
Akte-Br
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich befürchte zwar böse Antworten, stelle aber mal eine ganz dumme Frage:

Könnte der Betriebsrat seiner Pflicht einen Rechenschaftsbericht abzuleisten, auch über die BR-Hompage im Intranet nachkommen?

Welches Gesetz beschreibt den genauen Vorgang?

Vielen Dank.

Akte-BR

4.61503

Community-Antworten (3)

F
Frosch

30.07.2007 um 13:08 Uhr

Auf die Gefahr hin, dass ich gleich nen anderen § um die Ohren gehauen bekomme, §43 Abs.1 BetrVG spricht ganz klar von einer Betriebsversammlung auf der der Tätigkeitsbericht vorzutragen ist. Nix mit Internet, Telefon oder E Mail. Den Bericht werdet ihr selbst vortragen müssen

W
Waschbär

30.07.2007 um 13:12 Uhr

Frosch, hat recht nur die BVs Zählt , dort wird der Rechenschaftsbericht vor getragen, aber dort steht aber nicht das er nicht auch an anderer stelle den AN zugänglich sein darf !

also auf einer BVs muss er , im Intranet kann er .

Wie "Böse", Antworten ? seit wann ? sind doch alle ganz lieb und gesund hier :-)

P
peters

31.07.2007 um 00:56 Uhr

Eine böse Antwort hab ich auch nicht. Aber ich würde bedenken: wenn es einen Rechenschaftsbericht im Intranet gibt, besteht die Gefahr, dass keiner mehr zur Versammlung kommt. Keine Anfragen der AN, keine Diskussion mit dem Arbeitgeber ...

Außerdem gibt es unter Umständen einige kreative Ideen, wie man eine Versammlung gestalten kann. Attraktiver als mit einem trockenen Bericht.

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