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Veröffentlichung Rechenschaftsbericht aus der Betriebsversammlung

R
renius007
Apr 2023 bearbeitet

Hallo, ist es rechtlich zulässig den verlesenen Rechenschaftsbericht aus der Betriebsversammlung über bspw. schwarzes Brett zu veröffentlichen? Damit solle KollegInnen informiert werden, welche an der Betriebsversammlung nicht teilnehmen konnten.

Danke.

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Community-Antworten (3)

K
Kehler

26.04.2023 um 11:26 Uhr

Meinst du den Tätigkeitenbericht des BR? Was für einen Rechenschaftsbericht gibt es den auf der BR Versammlung?

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renius007

26.04.2023 um 11:35 Uhr

gemeint ist der Tätigkeitsbericht des BR.

M
Muschelschubser

26.04.2023 um 11:36 Uhr

Ich gehe davon aus, dass Ihr alles veröffentlichen dürft was nicht seine Grenzen in §79 BetrVG oder in der DSGVO findet.

Der eigene Tätigkeitsbericht ist diesbezüglich i.d.R. ja sauber. Insofern kann man ihn ja z.B. für 2-3 Wochen zur Einsicht ans schwarze Brett hängen und dann vernichten.

Sollte der AG Redezeit bekommen haben und einen Rechenschaftsbericht abgegeben haben, würde ich die Finger davon lassen diesen ohne Absprache zu veröffentlichen.

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