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Rechenschaftsbericht bei Betriebsversammlung - wer hat Tipps dazu?

U
ufs
Jan 2018 bearbeitet

Bei der Betriebsversammlung muss ein "Rechenschaftsbericht" abgegeben werden. Wer kann mir hier Tipps geben?

4.22202

Community-Antworten (2)

P
pit47

17.02.2006 um 13:50 Uhr

Hallo ufs,

es muß kein "Rechenschaftsbericht" abgegeben werden, sondern nach § 43 BetrVG ein "Tätigkeitsbericht". Der Tätigkeitsbericht soll ein Spiegelbild der Arbeit des BR`es sein, damit sich die Kolleginnen und Kollegen ein Bild über das betriebliche Leben machen können. Auch der Stand von Verhandlungen mit dem AG gehört dazu, wieviele Sitzungen abgehalten worden sind, wieviele Anträge bearbeitet worden sind u.s.w..

R
rainerzwo

17.02.2006 um 18:13 Uhr

Ich finde, so ein "Tätigkeitsbericht" ist immer eine günstige Gelegenheit, der Belegschaft klar zu machen, dass ein alleingelassener BR auch nur wenig machen kann. Wenn das eine oder andere nicht zufriedenstellend klappte, dann kann (und ich finde soll) man das ruhig sagen.

Wenn man sich unsicher fühlt, ob das so oder so richtig ist: auch kein Problem! Die Leute bitten, sich zu melden und ihre Meinung mitzuteilen.

Außerdem ist man ja zum Glück demokratisch gewählt. Wenn die Leute meinen, dass man das schlecht macht, sollen sie halt bessere wählen und sich selbst zur Wahl stellen (Wer weiß - vielleicht wirds ja dann sogar wirklich besser?) Wichtig ist, dass man sich seinen Möglichkeiten entsprechend bemüht. Und wenn man das einfach klarstellt, sind auch keine Konflikte zu befürchten.

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