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BR-Sitzungen und Monatsgespräche

S
sanschi
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag zusammen, ich brauche Hilfe. Wir sind ein Neugewählter BR und haben noch nicht so die Ahnung. Ich habe da ein paar Fragen. Habe von Kollegen gehört, das wir mit der GL ein Monatsgespräch halten sollten. Es konnte mir aber keiner sagen, um was es da geht. Könnt ihr mir bitte da weiter helfen, was die Themen das sein könnten? Ein BR-Mitglied ist "ausgeliehen" an einen externen Auftraggeber und kann nicht zur Sitzung erscheinen. Der Einsatz wird auch noch länger anhalten. Muss dem BRM eine Einladung samt Tagesordnung zugestellt werden, oder kann ich gleich das Ersatzmitglied einladen? Möchte nichts falsch machen und wollte hier um Hilfe bitten.

Vielen Dank

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Community-Antworten (5)

B
Baum

30.07.2007 um 13:17 Uhr

Hallo, zu 2: wenn ein ordenlichen Mitglied verhindert ist, müsst Ihr natürlich das nächste Esatzmitglied einladen, siehe Fitting § 25 Abs.3 Rn 15-23.

zu 1: hier könnt Ihr mit Eurem AG alle betrieblichen Belange besprechen. Ist oft Sinnvoll wenn man mit dem AG Probleme besprechen kann, bevor diese auftreten und somit im Vorfeld schon an deren Lösung beteiligt ist. Hat manchmal den Vorteil das man schon einiges im vorab durchsprechen kann damit es eventuell erst gar nicht zu Problemen kommt.

K
khel

30.07.2007 um 13:43 Uhr

Hallo sanschi,

Ergänzung zu Baums Antwort auf den ersten Teil Deiner Frage: der entsprechende Paragraph im BetrVG ist § 74. Ganz wichtig ist, dass Ihr beim Monatsgespräch mit dem AG keine Beschlüsse fasst.

Gruß khel

J
Jube

30.07.2007 um 13:50 Uhr

Ganz wichtig ist es auch, Protokoll zu führen, das dann im nächsten Gespräch besprochen wird. So ergeben sich 1. Anknüpfungspunkte und 2. eine Handhabe, sollte es mal vor Gericht gehen, weil der AG eine "hühott" Taktik fährt. Es können auch Fragen zu Auffassung und Handhabung durch den AG geklärt, zukünftige Planungen erörtert, Stellenplan- und Einstufungsfragen, beabsichtigte BVen, etc. angesprochen werden.

P
peters

31.07.2007 um 01:04 Uhr

Füres Monatsgespräch könnt Ihr im Vorfeld Fragen sammeln, diese dem Arbeitgeber mitteilen und ihn bitten, beim Gespräch dazu Stellung zu nehmen. Bei spontanen Fragen flüchten manche Arbeitgeber in die Ausrede: "dafür muss ich mir erst Informationen einholen."

H
hans

31.07.2007 um 01:32 Uhr

zur ersten Frage nochmal - jupp. Die Einladung an das ordentliche BRM sollte schon rausgehen, denn bitte kannst Du vorab entscheiden ob er/sie nicht doch Zeit hätte teilzunehmen trotz Verleih? Hier wäre m.E. ggf. auch mal die betriebliche Notwendigkeit zu prüfen, ob und wie weit die Arbeitzeit des BRM nicht durch den ArG kompensiert werden könnte.... Und so am Rande als Tipp - ein Protokoll per Post zeigt dem BRM, dass er nicht aus der Welt ist....

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