W.A.F. LogoSeminare

Freistellung für BR

K
Kiebitz28
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser AG will ein Br Mitglied von der Arbeit freistellen dh. er will ihm keine Arbeit mehr zuteilen. Aber er verlangt von dem Br Mitglied das er sich in der Firma aufhält. Geht das denn? was soll das BR Mitglied tun?

5.22205

Community-Antworten (5)

B
betriebsratten

30.07.2007 um 10:03 Uhr

Wieviele Personen seid Ihr im BR? Welche Arbeiten führt der potentielle Kandidat aus? Routine ioder muss er sich kontinuierlich beruflich bilden?

S
see-see

30.07.2007 um 10:30 Uhr

Und: soll die Stelle, von der das BRM frei gestellt wird, neu besetzt werden? Ist das BRM damit einverstanden?

Handelt es sich bei der einseitigen Freistellung um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung?

A
Aliosman

30.07.2007 um 11:04 Uhr

Hallo Kiebitz28,

fals dies eine Freistellung nach §38 BetrVG sein sollte, entscheidet der Betriebsrat wie oder wer. Ansonsten sehe ich das als Benachteilung eines BR-Mitglieds.

S
see-see

30.07.2007 um 11:46 Uhr

Und noch eine Frage: Hat der BR überhaupt eine Freistellung beantragt?

J
Jube

30.07.2007 um 15:55 Uhr

Abgesehen von den oben angeführten Dingen hätten wir in unserem BR genügend Dinge, die "auf der langen Bank liegen", um das BRM dankbar als weitere Freistellung einzusetzen, bis alles andere geklärt ist!

Ihre Antwort