Erstellt am 30.07.2007 um 08:03 Uhr von betriebsratten
Wieviele Personen seid Ihr im BR? Welche Arbeiten führt der potentielle Kandidat aus? Routine ioder muss er sich kontinuierlich beruflich bilden?
Erstellt am 30.07.2007 um 08:30 Uhr von see-see
Und: soll die Stelle, von der das BRM frei gestellt wird, neu besetzt werden? Ist das BRM damit einverstanden?
Handelt es sich bei der einseitigen Freistellung um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung?
Erstellt am 30.07.2007 um 09:04 Uhr von Aliosman
Hallo Kiebitz28,
fals dies eine Freistellung nach §38 BetrVG sein sollte, entscheidet der Betriebsrat wie oder wer. Ansonsten sehe ich das als Benachteilung eines BR-Mitglieds.
Erstellt am 30.07.2007 um 09:46 Uhr von see-see
Und noch eine Frage: Hat der BR überhaupt eine Freistellung beantragt?
Erstellt am 30.07.2007 um 13:55 Uhr von Jube
Abgesehen von den oben angeführten Dingen hätten wir in unserem BR genügend Dinge, die "auf der langen Bank liegen", um das BRM dankbar als weitere Freistellung einzusetzen, bis alles andere geklärt ist!