Hallo Leute !

Ich hab eine Frage zum MTV BW dort steht im § 8 Abs. 3 Die Arbeitszeit kann an 30 Tagen im Jahr auf bis zu 10 Stunden verlängert werden.
Sind diese Tage Zustimmungspflichtig wenn ja verstehe ich diesen § nicht?
Und ist hier der einzelne MA gemeint, will sagen wenn nur die hälfte der MA die 30 Tage erfüllt hat kann der AG auf die andere hälfte zurückgreifen und somit die 30 Tage verdoppeln?
Oder sind hier Betriebstage gemeint? die Rede ist aber von Arbeitstagen.
Hab nächste Woche einen Termin mit Verdi und will es durchsprechen deshalb bin ich schon sehr auf eure Aussagen gespannt.
Danke

Big