Ihr monatliches Gehalt beträgt xy. Sie erhalten eine monatliche übertarifliche Zulage von XZY €. Die übertarifliche Zulage ist freiwillig und widerruflich. Sie kann bei künftigen Gehaltserhöhungen angerechnet werden.
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Arbeitsrecht Teil 2
So setzen Sie Arbeitnehmerschutzrechte erfolgreich durch