Hallo,
unseren Kollegen wird immer wieder seitens der Vorgesetzten eingebleut, dass sie es nicht wagen sollen Ihren Arbeitsplatz zu verlassen wenn die Gegenschicht noch nicht erschienen ist = Abmahnung! Also muss z.B. die Nachtschicht solange weiterarbeiten, bis die Frühschicht am Arbeitsplatz erscheint (bei Verschlafen). Diese AZ - Verlängerung wird einfach angeordnet, BR wird nicht infomiert.

Diese Aussage der Vorgesetzten sorgt immer wieder für Spannungen innerhalb des BR.

Wie ist eure Meinung hierzu, wie ist die Rechtslage?

Rahmen: 4 Schicht Konti - Betrieb / Branche Papier / es gilt MTV der IG BCE / keine BV zu diesem Thema

Danke im Voraus für Eure Beiträge
Markus