Schichtübergabe im Vollkonti - Betrieb
Hallo, unseren Kollegen wird immer wieder seitens der Vorgesetzten eingebleut, dass sie es nicht wagen sollen Ihren Arbeitsplatz zu verlassen wenn die Gegenschicht noch nicht erschienen ist = Abmahnung! Also muss z.B. die Nachtschicht solange weiterarbeiten, bis die Frühschicht am Arbeitsplatz erscheint (bei Verschlafen). Diese AZ - Verlängerung wird einfach angeordnet, BR wird nicht infomiert.
Diese Aussage der Vorgesetzten sorgt immer wieder für Spannungen innerhalb des BR.
Wie ist eure Meinung hierzu, wie ist die Rechtslage?
Rahmen: 4 Schicht Konti - Betrieb / Branche Papier / es gilt MTV der IG BCE / keine BV zu diesem Thema
Danke im Voraus für Eure Beiträge Markus
Community-Antworten (4)
27.07.2007 um 17:23 Uhr
Hallo Markus,
was sagt denn die IGBCE in Ulm oder der Konzernbetreuer der Gewerkschaft dazu??
27.07.2007 um 17:51 Uhr
Hallo Leonard, haben mit GEW noch nicht gesprochen. Ist sehr schwierig dort jemand zu erreichen....Organisationsgrad im Betrieb nur ca. 8% der MA.....daher auch die Kontaktschwierigkeiten bzw. Unlust der GW ;-)
Gruß Markus
27.07.2007 um 18:12 Uhr
Hi,
handelt eine BV zu diesem Thema aus, dann ist das geklärt. Ganz so einfach ist das nicht, wie es sich da euer AG macht. Wer privat etwas zu erledigen hat verlässt nach der vorher vereinbarten AZ (die sollte bei Kontischicht ja klar sein) im Zweifel seinen Arbeitsplatz. Wir sind AN, keine Sklaven. Nach max 10 h ist sowieso Schluss, ob die Ablösung nun da ist oder nicht.
27.07.2007 um 18:22 Uhr
Teilt der Geschäftsleitung mit, dass der BR aufgrund der Probleme mit Vorgesetzten es für nötig erachtet, seine Mitbestimmungsrechte gem. §87 Abs.2+3 BetrVG wahrzunehmen. Ihr verlangt vom AG den Abschluss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter rechtzeitig im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden. Weiterhin wird in der BV geregelt, dass vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf. Auch sollten in dieser BV unbedingt die Mitarbeiter namentlich festgelegt werden, die von der Geschäftsleitung für die Beantragung der Veränderung von Arbeitszeiten berechtigt sind. Nun hat der BR ein wirkungsvolles Instrument, die per Dienstplan festgelegte und genehmigte Arbeitszeit mit den tatsächlichen geleisteten Arbeitszeiten abzugleichen und die Verstöße beweisbar zu dokumentieren. Diese Daten könnten dem BR als Beweis dienen, wenn er mit der Hilfe des ArbG seine Rechte durchsetzen möchte.
Wichtig ist noch, dass Gespräche über die Umsetzung und Einhaltung usw. nur mit der GL geführt werden und nicht mit irgendwelchen "wichtigen" Vorgesetzten.
Verwandte Themen
Schichtübergabezeit Überlappungszeit = Arbeitszeit? oder unbezahlt?
ÄlterSehr geehrte Damen und Herren, ich habe aber eine Frage/Anliegen, für das ich nirgens eine Antwort finde. Evt. können Sie mir hierzu weiterhelfen. Folgendes: Ein Vollkonti-Schichtbetrieb als Einze
Jahresarbeitstage-Regelung
ÄlterHallo, bei uns im Unternehmen arbeiten ein Teil der MA im Vollkonti-Schichtsystem (7 Tage die Woche/5 Schichtsystem) und ein Teil der MA im normalen 3 Schicht/ 5 Tage System. Für alle gilt laut BV die
Vollkonti- bezahlte Pausen
ÄlterHallo Kollegen! Meine Frage: Wir haben seit dem ich bei unserer Firma angefangen habe(1988) auf 3 Fach als auch auf Vollkonti Schicht bezahlte Pausen ohne das es schriftlich irgendwo geregelt gewesen
Schichtübergabe gleich Arbeitszeit?
ÄlterIst eine angeordnete Schichtübergabe Arbeitszeit und muß bezahlt werden?
Arbeitszeitgesetz - kann der AG seine AN zwingen, eher zur Schicht zu kommen bzw später nach Hause zu gehen auf Grund der Schichtübergabe?
ÄlterHallo zusammen... hab eine verständnisfrage... kann ich als AG meine AN zwingen, eher zur Schicht zu kommen bzw später nach hause zu gehen auf Grund der Schichtübergabe? würde sich jeweils um 5-10