Erstellt am 27.07.2007 um 10:48 Uhr von Werwolf
Hallo,
der BR muss Dich zu jeder Sitzung mit TO einladen. Wenn Du verhindert bist Deine/n Stellvertreter/in.
Siehe BetrVG §29 Rdnr. 10 (Däubler/Kittner/Klebe) oder § 29, Rdnr. 37 (Fitting)
Erstellt am 27.07.2007 um 10:54 Uhr von suffelquerk
danke wervolf,
die sagen nämlich, dass mich der "rest" bzw. das "wichtige" nicht's angeht.
von daher laden sie mich nur zu so lari fari sitzungen ein, wo eh schon alles vorher besprochen wurde
Erstellt am 27.07.2007 um 10:58 Uhr von Werwolf
Ja - kenn ich. Ist aber nicht korrekt. Der BR muss Dich einladen - Du hast ein Teilnahmerecht. Wir machen das immer und weisen den/die JAV sofern sie zum ersten Mal dabei sind auf Ihre Rechte und Pflichten hin, auch auf § 79 BetrVG zur Verschwiegenheitspflicht.
Erstellt am 27.07.2007 um 11:04 Uhr von Mona-Lisa
@suffel, :-))
aufbauend auf Werwolf...
du hast ganz klar das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen! Du bist zwar nur stimmberechtigt, wenn es um Themen der AZUB's geht, aber sämtliche Informationen stehen dir zu!
Wie siehst's denn mit JAV - Schulungen aus?
Erstellt am 27.07.2007 um 11:17 Uhr von suffelquerk
Schulungen?
ich war eine woche im januar, wollte im märz das aufbauseminar haben, bekam ich nicht. weil 1 seminar reicht *g*.
cool, oder?!?
sehr schön, dass du das auch so siehst mit den br-sitzungen. echt hilfreich; aber wie bitte bring ich das den br-vorstand bei?
Erstellt am 27.07.2007 um 11:20 Uhr von Werwolf
Hi suffelquerk,
schreib doch Deinem BRV mal als JAV einen netten, höflichen Brief mit dem Querverweis auf den § 29 und mach ihn auf Deine Rechte aufmerksam, die Du gleichzeitig einforderst.