BR-Sitzungen - Einladungen für JAV
hallo,
bin jav-vorsitzende und werde vielleicht nur 3x im jahr zur br-sitzung eingeladen. ist das richtig oder habe ich ein recht, an jeder br-sitzung teilzunehmen?
Community-Antworten (6)
27.07.2007 um 12:48 Uhr
Hallo,
der BR muss Dich zu jeder Sitzung mit TO einladen. Wenn Du verhindert bist Deine/n Stellvertreter/in.
Siehe BetrVG §29 Rdnr. 10 (Däubler/Kittner/Klebe) oder § 29, Rdnr. 37 (Fitting)
27.07.2007 um 12:54 Uhr
danke wervolf, die sagen nämlich, dass mich der "rest" bzw. das "wichtige" nicht's angeht. von daher laden sie mich nur zu so lari fari sitzungen ein, wo eh schon alles vorher besprochen wurde
27.07.2007 um 12:58 Uhr
Ja - kenn ich. Ist aber nicht korrekt. Der BR muss Dich einladen - Du hast ein Teilnahmerecht. Wir machen das immer und weisen den/die JAV sofern sie zum ersten Mal dabei sind auf Ihre Rechte und Pflichten hin, auch auf § 79 BetrVG zur Verschwiegenheitspflicht.
27.07.2007 um 13:04 Uhr
@suffel, :-)) aufbauend auf Werwolf... du hast ganz klar das Recht, an den Sitzungen teilzunehmen! Du bist zwar nur stimmberechtigt, wenn es um Themen der AZUB's geht, aber sämtliche Informationen stehen dir zu! Wie siehst's denn mit JAV - Schulungen aus?
27.07.2007 um 13:17 Uhr
Schulungen? ich war eine woche im januar, wollte im märz das aufbauseminar haben, bekam ich nicht. weil 1 seminar reicht g. cool, oder?!? sehr schön, dass du das auch so siehst mit den br-sitzungen. echt hilfreich; aber wie bitte bring ich das den br-vorstand bei?
27.07.2007 um 13:20 Uhr
Hi suffelquerk,
schreib doch Deinem BRV mal als JAV einen netten, höflichen Brief mit dem Querverweis auf den § 29 und mach ihn auf Deine Rechte aufmerksam, die Du gleichzeitig einforderst.
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