Befristeter Änderungsvertrag
Hallo BR-Angehörige,
ein MA hat einen befristeten Änderungsvertrag für eine Tätigkeit in einer anderen Abteilung, ist jedoch grundsätzlich unbefristet bei uns, allerdings in einer anderen Abteilung, beschäftigt.
Wird aus dem unbefristetem Arbeitsverhältn. ein AV mit der befristet ausgeübten Tätigkeit bei der weiteren Ausübung der befristet übertragenen Tätigkeit?
So wie im Fall eines beschäftigten Azubis nach bestandener Prüfung!
Der Kollege möchte gerne in der Abt. bleiben, aber leider ist sich der AG über die weitere Planung noch nicht klar bzw. sicher.
Beste Grüße Sunni
Community-Antworten (3)
27.07.2007 um 10:22 Uhr
Hallo Sunni,
ein unbefristetes AV kann nicht in ein befristetes AV geändert werden. Was du beschreibst wäre eine Versetzung nach § 99 BetrVG und dazu muß der BR gehört werden.
MfG Angi1
27.07.2007 um 19:28 Uhr
Hallo,
es ist ja nicht das AV geändert worden, sondern die ausgeübte Tätigkeit. Hat keiner eine Idee zu?
27.07.2007 um 20:01 Uhr
Tja, Sunni ....Wird aus dem unbefristetem Arbeitsverhältn. ein AV mit der ... vielleicht solltest Du Dir die Antwort von Angi1 nochmal richtig anschauen. Sie ist vollkommen korrekt!
Deine Eingangsfrage allerdings sehr ungenau.
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