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Ersatzmitglieder

F
Franzi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

wir haben nur eine 1er JAV und 2 Ersatzmitglieder. Wenn sich die Ersatzmitglieder mit in die JAV-Arbeit einbringen und viel tun, besteht denn für diese auch die Möglichkeit unbefristet übernommen zu werden? Danke

6.21003

Community-Antworten (3)

P
pit47

26.07.2007 um 14:26 Uhr

Hallo Franzi, wenn das Ende der Vertretungszeit noch nicht ein Jahr zurück liegt, kann das Ersatzmitglied innerhalb von drei Monaten vor Beendigung der Ausbildung seine Weiterbeschäftigung verlangen. Siehe auch Kommentar von Däubler/Kittner/Klebe zu § 78a BetrVG Rn 7.

A
Angi1

26.07.2007 um 14:26 Uhr

Hallo Franzi,

dazu im Fitting zu § 78a RN 11

"Die Vorschrift gilt auch für Ersatzmitglieder, sobald sie in die Arbeitnehmervertretung nachgerückt sind. Das gilt nicht nur im Falle eines endgültigen Nachrückens für ein ausgeschiedenes ordentliches Mitglied, sondern auch bei einer nur vorübergehenden Vertretung eines zeitweilig verhinderten ordentlichen Mitglieds. Das nur vorübergehend tätige Ersatzmitglied genießt den Schutz des § 78a nicht nur für die Zeit der Vertretung des ordentlichen Mitgl. sondern auch für den Zeitraum von einem Jahr nach Beendigung der zeitweisen Vertretung. Hierbei kommt es auf die Dauer der Vertretung grundsätzlich ebenso wenig an, wie darauf, dass während der Vertretungszeit relevante Betriebsverfassungsaufgaben angefallen sind."

MfG Angi1

R
rolfo2

26.07.2007 um 16:33 Uhr

Hallo Franzi, wie ist das zu verstehen:

" Wenn sich die Ersatzmitglieder mit in die JAV-Arbeit einbringen und viel tun, "

Die Ersatzmitglieder können nicht einfach JAV - Arbeit machen. Das geht nur für die Vertretung des gewählten JAV bei rechtlicher Verhinderung.

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