Darf der Betriebsrat Mitarbeiterumfragen durchführen?
Hallo zusammen,
wir haben im Gremium seit längerem den Wunsch, unsere Mitarbeiter stärker in die Arbeit mit einzubeziehen. Aktuell prüfen wir, ob es Sinn macht, eine (bisher nicht vorhandene) Arbeitszeitverfassung mit dem AG zu verhandeln. Hierfür möchten wir die Mitarbeiter unverbindlich und anonym über das Intranet befragen, wobei sich die Antwortmöglichkeiten auf "ja, fände ich gut" und "nein, bin dagegen" beschränken sollen. Der Arbeitgeber (AG), der ein starkes Interesse an der Nichtexistenz einer Zeiterfassung hat, wehrt sich nun mit Händen und Füßen dagegen und hat uns angedroht, gegen eine etwaiige Befragung "Rechtsmittel" einzulegen - es sei denn, wie erweitern die Umfrage um eine Darstellung der Thematik von Seiten des AG.
Nach meiner Rechtsauffassung hat der BR als Organ der Arbeitnehmer jederzeit das Recht, diese zu informieren und zu befragen, vor allem, wenn dies unverbindlich erfolgt. Ferner sehe ich keine Grundlage für eine Forderung des AG, der BR müsse in seine Kommunikation mit den Mitarbeitern die Ansichten der Geschäftsführung einfließen lassen. Meines Erachtens steht es dem AG frei, selbst entsprechende "Informationen" zu verbreiten. Es ist offensichtlich, dass diese sowieso nur das Ziel verfolgen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und die Ergebnisse der Umfrage somit zu verfälschen.
Mich würde interessieren, wie andere dies sehen und ob man die Ankündigung des AG getrost als leere Drohung abtun kann.
Community-Antworten (5)
26.07.2007 um 10:40 Uhr
Nur mal eine Frage, wie kommt Ihr als BR Eurer Verpflichtung auf Kontrolle der Einhaltung der zugunsten der MA geltenden Gesetze nach, wenn Ihr die Einhalting des Arbeitszeitgesetzes nicht überprüft?
26.07.2007 um 10:50 Uhr
@br77
lies mal !
http://www.btq.de/artikel/CF_99-08_59.pdf
In Abstimmung mit unserem AG sind bei uns schon einige Mitarbeiterbefragungen zu speziellen Themen durch den BR erfolgt. Grundvorraussetzung ist allerdings die Info über die Mitarbeiterbefragung an alle MA
26.07.2007 um 12:49 Uhr
Es lebe die Basisdemokratie!!!
26.07.2007 um 14:06 Uhr
Keine der Antworten ging bisher genau auf mein Anliegen ein. Antwort Nummer 2 beschäftigt sich mit Umfragen von der AG-Seite. Hier geht es aber um eine reine "Umfrage BR-Mitarbeiter". Gibt es noch mehr Meinungen?
Vielleicht die Fragen noch einmal konkret:
Kann der AG den BR an der Befragung (Kommunikation) der durch ihn vertretenen MA behindern? Kann der AG verlangen, dass der BR in einer solchen Befragung Informationen des AG einfließen lässt?
Dies ist keine Umfrage des AG. Die Informationen werden nicht mit dem AG ausgewertet. Die Umfrage dient lediglich dazu, die Meinung der Kollegen einzuholen, um die BR-Arbeit besser planen zu können.
26.07.2007 um 16:47 Uhr
Frage 1: Er kann aber er darf es nicht (Stichwort: Behinderung der BR-Arbeit)
Frage 2: Nein!
Was das ganze bringen soll, müßt ihr entscheiden. Ich halte davon nur sehr wenig, wenn es nicht proffesionell gemacht wird. Und da habe ich bislang nur sehr wenig Gescheites gesehen
Verwandte Themen
Betriebsratsarbeit in Zeiten von Corona
ÄlterHallo zusammen, wir als 11-er Gremium haben schon seit Februar oder März keine Sitzung mehr durchgeführt. Ich habe ein paar mal den BR-Vorsitzenden gefragt, wann wir denn wieder mal eine Sitzung durc
Datenschutzschulung per WBT
ÄlterHallo zusammen, in unserem Unternehmen soll eine Datenschutzschulung über ein Web Based Training durchgeführt werden. Dieses Tool unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrates, wird auch für andere M
Kann man den Betriebsrat dazu bewegen, eine Arbeitsplatzbewertung durchführen zu lassen?
ÄlterHallo, kann man den Betriebsrat dazu bewegen, eine Arbeitsplatzbewertung für die eigene Abteilung durchführen zu lassen/müssen? Na ich meine: Gibt es eine Verordnung/Gesetz wo drinnen steht, dass
wie ist das korrekte Vorgehen
Hallo alle zusammen, ich bin BRV und SBV und eine Mitarbeiterin hat mich um HIlfe gebeten. Ihr kompletter Arbeitsplatz soll vom Erdgeschoß in den Keller verlegt werden. Das wird sie nicht akzeptieren
Neuwahlen Betriebsrat
ÄlterHallo, wir sind ein Kleinbetrieb,mit 3 BR-Mitgliedern. Ein Mitglied hat jetzt zum 30.04. 13 gekündigt. Ersatzmitglieder gibt es nicht. Müssen daher Neuwahlen durchführen, meine Fragen: 1) Wann müs