Hallo zusammen,

wir haben im Gremium seit längerem den Wunsch, unsere Mitarbeiter stärker in die Arbeit mit einzubeziehen. Aktuell prüfen wir, ob es Sinn macht, eine (bisher nicht vorhandene) Arbeitszeitverfassung mit dem AG zu verhandeln. Hierfür möchten wir die Mitarbeiter unverbindlich und anonym über das Intranet befragen, wobei sich die Antwortmöglichkeiten auf "ja, fände ich gut" und "nein, bin dagegen" beschränken sollen. Der Arbeitgeber (AG), der ein starkes Interesse an der Nichtexistenz einer Zeiterfassung hat, wehrt sich nun mit Händen und Füßen dagegen und hat uns angedroht, gegen eine etwaiige Befragung "Rechtsmittel" einzulegen - es sei denn, wie erweitern die Umfrage um eine Darstellung der Thematik von Seiten des AG.

Nach meiner Rechtsauffassung hat der BR als Organ der Arbeitnehmer jederzeit das Recht, diese zu informieren und zu befragen, vor allem, wenn dies unverbindlich erfolgt. Ferner sehe ich keine Grundlage für eine Forderung des AG, der BR müsse in seine Kommunikation mit den Mitarbeitern die Ansichten der Geschäftsführung einfließen lassen. Meines Erachtens steht es dem AG frei, selbst entsprechende "Informationen" zu verbreiten. Es ist offensichtlich, dass diese sowieso nur das Ziel verfolgen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und die Ergebnisse der Umfrage somit zu verfälschen.

Mich würde interessieren, wie andere dies sehen und ob man die Ankündigung des AG getrost als leere Drohung abtun kann.