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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Darf der Betriebsrat Mitarbeiterumfragen durchführen?

B
br77
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben im Gremium seit längerem den Wunsch, unsere Mitarbeiter stärker in die Arbeit mit einzubeziehen. Aktuell prüfen wir, ob es Sinn macht, eine (bisher nicht vorhandene) Arbeitszeitverfassung mit dem AG zu verhandeln. Hierfür möchten wir die Mitarbeiter unverbindlich und anonym über das Intranet befragen, wobei sich die Antwortmöglichkeiten auf "ja, fände ich gut" und "nein, bin dagegen" beschränken sollen. Der Arbeitgeber (AG), der ein starkes Interesse an der Nichtexistenz einer Zeiterfassung hat, wehrt sich nun mit Händen und Füßen dagegen und hat uns angedroht, gegen eine etwaiige Befragung "Rechtsmittel" einzulegen - es sei denn, wie erweitern die Umfrage um eine Darstellung der Thematik von Seiten des AG.

Nach meiner Rechtsauffassung hat der BR als Organ der Arbeitnehmer jederzeit das Recht, diese zu informieren und zu befragen, vor allem, wenn dies unverbindlich erfolgt. Ferner sehe ich keine Grundlage für eine Forderung des AG, der BR müsse in seine Kommunikation mit den Mitarbeitern die Ansichten der Geschäftsführung einfließen lassen. Meines Erachtens steht es dem AG frei, selbst entsprechende "Informationen" zu verbreiten. Es ist offensichtlich, dass diese sowieso nur das Ziel verfolgen, die öffentliche Meinung zu beeinflussen und die Ergebnisse der Umfrage somit zu verfälschen.

Mich würde interessieren, wie andere dies sehen und ob man die Ankündigung des AG getrost als leere Drohung abtun kann.

7.26205

Community-Antworten (5)

B
betriebsratten

26.07.2007 um 10:40 Uhr

Nur mal eine Frage, wie kommt Ihr als BR Eurer Verpflichtung auf Kontrolle der Einhaltung der zugunsten der MA geltenden Gesetze nach, wenn Ihr die Einhalting des Arbeitszeitgesetzes nicht überprüft?

P
pirat

26.07.2007 um 10:50 Uhr

@br77

lies mal !

http://www.btq.de/artikel/CF_99-08_59.pdf

In Abstimmung mit unserem AG sind bei uns schon einige Mitarbeiterbefragungen zu speziellen Themen durch den BR erfolgt. Grundvorraussetzung ist allerdings die Info über die Mitarbeiterbefragung an alle MA

FB
Frank B

26.07.2007 um 12:49 Uhr

Es lebe die Basisdemokratie!!!

B
br77

26.07.2007 um 14:06 Uhr

Keine der Antworten ging bisher genau auf mein Anliegen ein. Antwort Nummer 2 beschäftigt sich mit Umfragen von der AG-Seite. Hier geht es aber um eine reine "Umfrage BR-Mitarbeiter". Gibt es noch mehr Meinungen?

Vielleicht die Fragen noch einmal konkret:

Kann der AG den BR an der Befragung (Kommunikation) der durch ihn vertretenen MA behindern? Kann der AG verlangen, dass der BR in einer solchen Befragung Informationen des AG einfließen lässt?

Dies ist keine Umfrage des AG. Die Informationen werden nicht mit dem AG ausgewertet. Die Umfrage dient lediglich dazu, die Meinung der Kollegen einzuholen, um die BR-Arbeit besser planen zu können.

P
paula

26.07.2007 um 16:47 Uhr

Frage 1: Er kann aber er darf es nicht (Stichwort: Behinderung der BR-Arbeit)

Frage 2: Nein!

Was das ganze bringen soll, müßt ihr entscheiden. Ich halte davon nur sehr wenig, wenn es nicht proffesionell gemacht wird. Und da habe ich bislang nur sehr wenig Gescheites gesehen

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