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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann man den Betriebsrat dazu bewegen, eine Arbeitsplatzbewertung durchführen zu lassen?

B
Bert2006
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann man den Betriebsrat dazu bewegen, eine Arbeitsplatzbewertung für die eigene Abteilung durchführen zu lassen/müssen?

Na ich meine: Gibt es eine Verordnung/Gesetz wo drinnen steht, dass der Betriebsrat eine Arbeitsplatzbewertung für die und die Abteilung auf Verlangen durchführen muss?

Ich bin in der Metallbranche bei einem großen Elektrokonzern

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Community-Antworten (4)

O
otto

19.12.2005 um 00:32 Uhr

Hallo Bert, der BR kann sicher nur beim Arbeitgeber anregen, eine Arbeitsplatzbewertung vorzunehmen. Eine eigene Zuständigkeit des BR kann ich mir nur vorstellen, wenn der BR eine Arbeitsplatzbewertung des Arbeitsgebers anzweifelt. Was mich viel mehr interessieren würde: Was wollen Sie mit einer Arbeitsplatzbewertung erreichen? Je nach dem könnten sich daraus auch andere Ansätze für eine Forderung nach einer Arbeitsplatzbewertung ergeben. Gruß otto

B
Bert2006

19.12.2005 um 01:36 Uhr

Hallo und danke für die Antwort!

Ich will mit einer Arbeitsplatzbewertung oder sagt man Arbeitsplatzeingruppierung (?!) erreichen, dass ein Teil unserer Leute, mich einbegriffen, für den großen Umfang, Verantwortung, die unsere Arbeit so mit sich bringt, auch bezahlt wird. Momentan ist rein gar nichts festgeschrieben und dadurch ergibt sich ein Unterschied in der Abteilung von 2 Lohngruppen. LG 8-10.

( Ich habe LG 8, der Betriebsrat meinte es würde die 9er LG werden bei einer Bewertung, ich meine es müsste mindestens eine hoher 9er werden, da wir ohne Vorarbeiter/Schichtführer arbeiten, Urlaub selbst planen, ich will jetzt nicht alles aufzählen: Vom Sprinklerwärter, bis 380 Volt einsichern und Sonder-Chemiegebinde wechseln machen wir alles, Abwasser behandeln und und und)

Ich weis dass meine Arbeit unterbezahlt ist, nur ich bringe den Betriebsrat nicht dazu, eine Eingruppierung für unsere Abteilung vorzunehmen. Durch diese Eingruppierung würden etliche Leute mehr Geld verdienen. Noch ne Info: Bei Jährlichen Beurteilungen höre ich: Wir sind absolut zufrieden mit Ihnen.

Danke

FB
Frank B.

19.12.2005 um 08:14 Uhr

Die Frage ist ob ein Tarifvertrag gilt. Ist dies nicht der Fall sieht es schlecht für dich aus.

Selbst wenn man eine Arbeitsplatzbewertung bekommt hat man noch lange nicht den Anspruch auf gleiches Endgelt.

B
Bert2006

19.12.2005 um 10:54 Uhr

Es gilt ein Tarifvertrag. Ich bin bei der IGM Metall Bayern, mein Arbeitgeber ist ein großer Leuchtmittelhersteller.

Ok, dass mit dem gleichen Entgeld, dass verstehe ich. Unser Problem in der Arbeit ist es, dass keiner eine Bewertung machen will, obwohl es in anderen Abteilungen schon oft der Fall war. Der Betriebsrat schiebt es immer noch vorne und nun spricht der BR schon von 2007 und da kommt dann irgendwann mal die ERA. Es war ja meine Frage: Kann man den BR, anhand des Manteltarifvertrages oder anderem dazu bringen eine Bewertung durchführen zu müssen.

Vielleicht findet sich ja eine Antwort. Danke

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