Einladung eines Ersatzmitgliedes zur BR-Sitzung - Wann?
Wann ist für ein ordentliches BR-Mitglied ein Ersatzmitglied zur Sitzung einzuladen? Ist ein auswärtiger Kundenbesuch eine dienstliche Verhinderung = keine Einladung Ersatzmitglied oder ist der Kundenbesuch wie Schulungsveranstaltung/Seminar zu betrachten=Einladung an E-Mitglied? Falls jemand diese Frage beantworten kann bitte auch eine Fundstelle etc. nennen.
Community-Antworten (1)
25.07.2007 um 20:52 Uhr
Hallo!
Schau doch mal hier an der Seite oben Links " 1x1 des Betriebsrats und da unter E "Ersatzmitglied". Da findest Du alle Infos die Du brauchst. Sollte noch gesagt bzw. geschrieben werden, dass Einladung eines Ersatzmitglieds ist dann auch erforderlich, wenn bei Abstimmungen und / oder Beschlussfassungen ein ordentliches BR-Mitglied persönlich betroffen ist.
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