Erstellt am 25.07.2007 um 18:52 Uhr von O2isAlright
Hallo!
Schau doch mal hier an der Seite oben Links " 1x1 des Betriebsrats und da unter E "Ersatzmitglied". Da findest Du alle Infos die Du brauchst.
Sollte noch gesagt bzw. geschrieben werden, dass Einladung eines Ersatzmitglieds ist dann auch erforderlich, wenn bei Abstimmungen und / oder Beschlussfassungen ein ordentliches BR-Mitglied persönlich betroffen ist.