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Zeitarbeit und Rufbereitschaft - ist Zeitkraft auch miteingebunden?

D
Danny
Aug 2018 bearbeitet

Hallo, eine kurze Frage: wir haben eine Zeitarbeitskraft in einer Abteilung, in der geplant ist am Samstag zwischen 8:00 und 12:00 Uhr Rufbereitschaft einzuführen. Die 4 Mitarbeiter werden rotierend die Rufbereitschaft wahrnehmen, ist diese Zeitkraft auch miteingebunden oder nicht? Vielen Dank und schöne Grüße Daniel

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Community-Antworten (5)

S
Spartacus

25.07.2007 um 23:51 Uhr

Moin, warum soll sie nicht mit eingeplant werden-wenn sie gebraucht wird?

E
Edelweis

26.07.2007 um 17:50 Uhr

Auch bei uns gibt es eine Rufbereitschaft (Instandhalter wie Elektriker, Schlosser usw.) Wir haben das so geregelt, dass die Zeitarbeitskraft an der Rufbereitschaft nicht teilnimmt . Grund- sie kennt sich mit den Maschinen und Anlagen nicht so gut aus und kann im Einsatzfall allein kaum oder selten ausreichend handeln.

A
Ash

13.08.2018 um 21:00 Uhr

Genau dass ist das Problem mit Festangestellten Uns Leiharbeitern wird permanent unterstellt keine fachliche Kompetenz zu besitzen Habe in Bayern über eine Leihfirma 17 Jahre beim Erdinger Weißbräu gearbeitet und ich kann mit erhobenem Haupt sagen dass wir mehr fachliche Kompetenz besaßen als viele der Festangestellten

P
Pjöööng

13.08.2018 um 21:13 Uhr

Na, dann warst Du ja fast genau so lange bei Erdinger wie dieser Thread hier alt ist.

A
Ash

13.08.2018 um 22:49 Uhr

So sollte es wohl sein

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