Mehrere JAV Seminare besuchen - Wie regelt es das Gesetz?
Hallo,
ich bin JAV Vorsitzende. Min Stellvertreter und ich haben gerade das JAV1 Seminar besucht, wollen aber demnächst JAV2 besuchen. Im §37 (6) steht ja viel gutes drin, aber gilt das was für den Betriebsrat gilt auch für die JAV? Denn man will uns das nocht genehmigen. Schon mal Danke im Vorraus für eure Antworten.
Community-Antworten (1)
25.07.2007 um 18:00 Uhr
Franzi, sieh dir mal §65 BetrVG an. §37 Abs6 gilt auch für euch. Du mußt nur berücksichtigen das die Schulung auf deine Aufgaben zugeschnitten sind. Das sollte bei deiner Seminarauswahl kein Problem sein. Wie sieht dein Problem jetzt genau aus ? Der BR beschliesst das du das Seminar machst und teilt es dem AG mit.
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