Konteneinsicht bei Bankmitarbeiter durch die Personalabteilung
Vielleicht gibt es ein paar Banken-Betriebsräte. Unsere Personalabteilung hat Zugriff auf alle Konten der Mitarbeiter, die auch diese in unserem Hause führen müssen. Jetzt ist es schon vorgekommen, dass die Personalabteilung Mitarbeiter aufgrund Ihrer Kontobewegungen auf ihr Verhalten in der Freizeit angesprochen haben. M.E. dürfte aus datenschutzrechtlichen Gründen die Personalabteilung einer Bank überhaupt keinen Zugriff auf die Konten der Bankmitarbeiter haben. Wäre dankbar für die gesetzliche Grundlage hierfür. Vielen Dank
Community-Antworten (3)
24.07.2007 um 14:41 Uhr
Was heißt "führen müssen"? Ich kann doch als Bank-MA mein Konto haben, wo ich will?
Für von MA in Eurer Filiale geführte Konten würde ich eine BV anstreben, um den Zugriff auf Umsätze etc. klar zu regeln und vor allem zu regelmentieren. Ansonsten greift aber auch schon der Datenschutz. Immerhin haben private Kontoumsätze absolut nichts mit der Tätigkeit zu tun.
Wendet Euch ggf. an die Gewerkschaft und an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde, die nehmen solche Fälle sehr ernst.
24.07.2007 um 14:58 Uhr
@asil
Da kann ich R0land nur zustimmen. Vor allen Dingen der Hinweis auf die Datenschutzbehörde ist sehr gut. Das ist eigentlich auch der richtige Weg, denn meines Erachtens verstößt diese Vorgehensweise absolut gegen das deutsche Datenschutzgesetz und auch gegen die europäischen Datenschutzrichtlinien, aber auch gegen den Persönlichkeitsschutz im BetrVG und evtl. sogar gegen das Grundgesetz.
Also, wenn ihr Euch näher damit befasst, findet ihr sicher genügend Munition um dagegen vorzugehen.
26.07.2007 um 00:46 Uhr
datenschutz hin oder her, denkt dran: was möglich ist wird auch gemacht. also konto bei der eigenen bank einrichten und dauerauftrag auf ein neutrales bankkonto ebenso. feddich.
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