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Ist das nicht allein meine Sache?

N
newbe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen!

Sind eine Bank und haben seit 2009 ein neues Versicherungsunternehmen mit im Haus. Heute habe ich folgendes erfahren: Eine Angestellte der Versicherung hat von unserem Bankvorstand eine MA-Liste bekommen und soll jeden fragen wo dieser versichert sei. Wenn die Versicherungen noch nicht auf die des neuen Versicherers umgestellt sind bzw. diese auch net umgestellt werden sollen müsse dies der Bankmitarbeiter begründen. Diese Begründung wird durch die Angestellte der Versicherung festgehalten und soll dann wieder dem Bankvorstand vorgelegt werden.

Ich kann mir net vorstellen, dass dies in Ordnung ist. Denn wo man sich versichert ist doch jedem selbst überlassen, oder?

Wo kann ich hierzu etwas nachlesen? Kann man als BR sogar irgendwie dagegen vorgehen?

Danke schonmal für eure Antworten

1.36206

Community-Antworten (6)

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rainerw

29.06.2010 um 18:31 Uhr

Auf keinen Fall ausfüllen diese Dinge, jetzt mal ganz abgesehen davon ob ihr einen Betriebsrat habt oder nicht. Eine Mitarbeiterbefragung unterliegt in wesentlichen Dingen der Mitbestimmung. Zum einen ob eine durchgeführt wird und über den Inhalt der Fragen. Habt ihr einen? Wenn ihr keinen habt dann schau in Grundgesetz. Hier wird der Versuch gestartet in die Persönlichkeitsrechte einzugreifen. Desweitern würde ich auch einfach mal ganz frech behaupten das hier ein unlauterer Wettbewerb stattfindet. Wo der sich nun im StGB wiederfindet weiß ich nun auch nicht so schnell. Zum anderem mal ausf Bundesdatenschutzgesetz hinweisen. Dies je nachdem ob das Versucherungsunternehmen nur in eurem Haus ist oder aber eurem Unternehmen angehört. Ich denke mal einigen guten Kollegen/innen hier im Forum wird im Laufe des Tages bestimmt noch mehr dazu einfallen, wo ich so athoc garnicht drauf komme. In jedem Fall lasst es bei euch rumgehen: "Ja nicht ausfüllen"

P
pfeilenbogen

29.06.2010 um 18:42 Uhr

newbe

Einfach den AG auffordern dieses sofort zu unterlassen oder die Rechtsgrundlage (schriftl) zu nenen, damit der BR hier dieses auf Stimmigkeit und ggf. die MB-Verletzung prüfen kann. Dann Beschluss auf BR-Sitzung und RA beauftragen.

Man kann ja auch beimAG einmal anklingen lassen, dass ander Versicherungen und auch Verbraucher und Datenschutz über dieses Handeln nicht besonders glücklich sind. Dieses Handeln aber ja immer bei diesen landen kann.

I
Immie

29.06.2010 um 20:39 Uhr

@newbe Bei solch einer Dreistigkeit, würde ich einen Anwalt einschalten, der dem Arbeitgeber das Datenschutzgesetz näher bringt.

C
caretakerFM

29.06.2010 um 21:20 Uhr

rainerw hat alles genannt, dies ist keine Ordnungswidrigkeit sondern eine strafbare Handlung! Beschluss zur Anwaltliche Beratung im BR fassen zwecks Unterlassungklage durch das Arbeitsgericht.

R
rkoch

30.06.2010 um 12:06 Uhr

Obacht: Für Banken können u.U. da härtere Regeln gelten:

  1. verpflichen sich viele Bank-AN arbeitsvertraglich dazu, ihre finanziellen Sachen über den AG abzuwickeln - Die üblichen Formulararbeitsverträge enthalten da i.d.R. entsprechend vorformulierte Klauseln. Das u.a. deshalb, weil der AG z.B. ein berechtigtes Interesse daran hat das die Konkurrenz keine Kenntnis von der Lohnhöhe seiner Angestellten erhält (Betriebsgeheimnis).
  2. bei Bankangestellten schnell der Verdacht der Geldwäsche aufkommen kann. Aus diesem Grund (und natürlich auch damit das Geld im Unternehmen bleibt) legen Banken oft Wert darauf, das z.B. auch Versicherungen über Verbundpartner laufen, was sie i.d.R. mit attraktiven Konditionen unterstützen.

Soweit 1. nicht zutrifft, gilt natürlich trotz allem der Grundsatz der freien Entfaltung der Persönlichkeit, insofern kann ohne vertragliche Verpflichtung des ANs der AG nicht wirklich verlangen das der AN seiner Versicherungen "im Hause" abschließt. Allerdings reagieren Banken auf derart "untreues" Verhalten schnell allergisch und konstuieren dann gerne Kündigungen wegen "Untreue" (ist mir in einigen Fällen bekannt). Leider kommen sie damit i.d.R. auch noch durch..... Da sich die Banken in dem Verhalten eigentlich einig sind, ist ein Bankangestellter der sich an diese Regeln nicht hält regelrecht gebrandmarkt und hat dann oft auch Probleme einen neuen Job zu finden wenn er einmal wegen so etwas gekündigt wurde.

Ob Eure Bank bereit ist auch so wie beschrieben zu reagieren müsst ihr selbst abschätzen. Sparkassen sind da oft eher tolerant als andere Banken......

Als BR könnt ihr grundsätzlich (selbst wenn es eine Vertragsklausel nach 1. gäbe) Eure Mitbestimmung über §87 (1) Nr. 1 BetrVG: Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb; einfordern. Macht eine BV darüber ob, warum und wie die AN bezüglich der Verwendung ihres Lohnes in solchen Fragen handeln müssen. Wenn ihr das auf die Rolle bekommt gibt das allen AN rechtssicherheit und hebt ggf. die Klausel aus dem Arbeitsvertrag auf.

N
newbe

30.06.2010 um 12:29 Uhr

@ all

Danke für Eure Antworten. Ihr habt mir schonmal weitergeholfen.

Grüße

newbe

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