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Weitergabe von Sitzungsprotokollen

B
Biker35
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben unserem Shopmanager, der an einer BR-Sitzung teilgenommen hat, einen entsprechenden Auszug aus dem Protokoll zukommen lassen. Er hat jetzt daraus wiederum einen kurzen Auszug an zwei andere Personen geschickt, die zwar zu diesem Thema etwas beitragen können, aber an der Sitzung nicht teilgenommen haben. Durfte er das?

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Community-Antworten (5)

E
Europa

24.07.2007 um 13:55 Uhr

Hi, ist der Shopmanager Mitglied im BR? Wenn ja, bin ich der Meinung, daß das Management doch nicht im Betriebsrat vertreten sein darf!

B
Biker35

24.07.2007 um 14:08 Uhr

Nein, der Shopmanager ist selbstverständlich NICHT BR-Mitglied! Aber da er uns während der Sitzung zu einem Gespräch aufgesucht hat, hat er ja ein Recht auf den entsprechenden Protokollauszug.

W
wölfchen

24.07.2007 um 14:32 Uhr

Was stand denn in diesem Auszug so brisantes und geheimnisvolles drin? Ich denke mal, dass er als Adressat auch damit machen kann, was er möchte. BR- Arbeit ist keine Geheimratstätigkeit.

S
Spartacus

24.07.2007 um 18:02 Uhr

Moin Biker35, im Gegensatz zu meinen Vorrednern will ich nicht noch weitere Fragen stellen. Also - ob er das darf oder nicht liegt liegt natürlich mit an dem Inhalt(Vertraulich,Öffentlich,Datenschutz etc.) und ob euch als BR ein Nachteil entstanden ist. Um zukünftig solchen Dingen aus dem Weg zu gehen würde ich den Vorgesetzten bitten,sich seine eigenen Notizen zu machen.

A
amazing

24.07.2007 um 19:07 Uhr

@ Spartacus

Das ist so nicht richtig.

gem. § 34 Abs. 2 Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen. Einwendungen gegen die Niederschrift sind unverzüglich schriftlich zu erheben; sie sind er Niederschrift beizufügen.

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