Erstellt am 23.07.2007 um 16:46 Uhr von pirat
"betriebsratten
....einfach so" ist nicht . Was wollt ihr sagen kein Bock drauf??
...bei Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG versuchen abzuwehren. Ziel sollte es sein, Überstunden durch Neueinstellungen zu ersetzen. Der Betriebsrat ist berechtigt, seine Zustimmung zu Überstunden, wenn sie denn nicht zu vermeiden sind, von Gegenforderungen zur Verbesserung der Lage der Arbeitnehmer abhängig zu machen (ArbG Hamburg v. 6.4.1993 – 5 BV 14/92 (rkr.), AiB 1994, 120).
hilf euch das?
Erstellt am 23.07.2007 um 17:35 Uhr von betriebsratten
Erstmal ja....wer hat noch Ideen?
Also immer mit Begründung???
Erstellt am 23.07.2007 um 17:48 Uhr von pirat
was hat der AG denn gesagt?
"Ich hät da ma gern ein paar Überstunden? Oder ich will ein paar Überstunden?
Will er einen Sack von Überstunden oder eine Erhöhung der tägl .Arbeitszeit für wann und wielange und und und...........
Oder was? Wie wäre es den mit mehr Info?
Erstellt am 23.07.2007 um 23:04 Uhr von Der alte Heini
pirat, wo steht es, dass der BR eine Begründung für die Ablehnung von Überstunden geben muss.
Erstellt am 23.07.2007 um 23:29 Uhr von Immie
Es geht ja nicht nur um die Abllehnung von Überstunden,
sondern auch um die gerechte Verteilung der Belastung und Verdienstchancen.
Insgesamt betrifft der Schutzzweck des MBR die Verteilungsgerechtigkeit und den
Überforderungsschutz.
Und damit hat man dann meistens auch schon den Grund für die Ablehnung.
Will der AG nur eine Arbeitsspitze abfangen oder ist der Betrieb ohne Überstunden
nicht mehr Aufrechtzuhalten?
Ich denke wenn der BR auf die Idee kommt den Überstunden einen Riegel vorzuschieben
handelt es sich nicht mehr um hier und da ein paar Stunden.
Heini,
sieht einfach besser aus, als ein Ätsch:-)
Erstellt am 23.07.2007 um 23:43 Uhr von Pirat
Heini,
sieht einfach besser aus, als ein Ätsch:-)
Immi, wir sind interlektuell gleichwertig und auch Du bist Multitasking fähig. Was die meisten von denen nicht sind.
Und Heini wird das nie begreifen. .-))
Erstellt am 24.07.2007 um 10:27 Uhr von Der alte Heini
Pirat+Immi,
was ich nie begreifen werde, dass einige Schlaumeier im Forum Tipps geben, mit der Begründung,
"...einfach so ist nicht"
oder
"sieht eben besser aus als Ätsch".
Wobei es in keinster Weise eine rechtliche Verpflichtung gibt, die Ablehnung von Überstunden zu begründen.
Und dann schwelgen diese Kollegen noch in einer Selbstbeweihräucherung und nennen sich intellektuell gleichwertig und Multitasking fähig.
Das einzigste was mann sagen könnte, gleichwertig dumm aber Hauptsache es werden kluge Sprüche geklopft.
Erstellt am 24.07.2007 um 10:46 Uhr von Immie
Der alte Heini,
Rechtliche Verpflichtung vielleicht nicht.
Die Frage ist immer was man will, das BR und AG sich nur noch gegenseitig in den Allerwertesten treten,
oder sachlich und mit gegenseitigem Respekt miteinander umgehen.
Dein Beitrag zeugt davon das du zu Beidem scheinbar nicht fähig bist.
Ich hoffe für dein näheres Umfeld das das nur hier so ist.
Noch mal, wenn ich als BR das Bedürfnis habe, Überstunden zu verweigern, " habe" ich einen oder mehrere Gründe. Warum die dann nicht dem AG mitteilen?
Es soll sogar vorkommen das manchmal bei AG ein Lerneffekt einsetzt.
Soll es alles schon gegeben haben.
Erstellt am 24.07.2007 um 12:46 Uhr von pirat
Heini,
wenn Du auch mal weiterlesen würdest, kämst Du ja vielleicht auch dahinter,
...gleichwertig dumm aber Hauptsache es werden kluge Sprüche geklopft....
Auf Dein Niveau, verbale persönliche Attaken zu führen, werde ich mich nicht begeben.
wie Immi schon so treffend sagte.....
Es soll sogar vorkommen das manchmal bei AG ein Lerneffekt einsetzt.
Soll es alles schon gegeben haben.....
Die Verteilungsgerechtigkeit und den Schutz vor Überforderung. Könnte man verhandeln siehe schon 69218
Was ich nie verstehen werde, daß Du, mit Deiner Denkmethodik wirklich so wenig bemerkenswerte ideologische Reife besitzt, um die Möglichkeiten des Verhandelns zu erkennen.
Erstellt am 24.07.2007 um 13:37 Uhr von biberrat
@all,
wir haben doch beim letzten Mal Fayence versprochen, das Niveau
zu regulieren, da war nicht gemeint nach unten, glaub`ich,
Ich sage mal § 2(1) BetrVG hilft uns da vielleicht weiter, die Gemüter
zu beruhigen.
Gruss
biberrat
Erstellt am 24.07.2007 um 14:19 Uhr von Der alte Heini
Immi + pirat,
wie ihr mit dem Verhandlungspartner umgeht ist Eure Sache. Sicherlich kann man auch ein Begründung für die Ablehnung von Überstunden geben. Warum nicht.
Aber,
die Frage die hier gestellt wurde lautete:
----kann man Überstunden, die der Arbeitgeber vorab beantragt, "einfach so" ablehnen oder muss man diese Ablehnung als BR begründen? Welche Begründungen gibt es, ist das abscjhliessend geregelt so ähnlich wie bei den Einstellungen? Und wie immer....wo stehts geschrieben? Danke!!!!----
Somit sollte die Antworten auch entsprechend erfolgen, die da heißt,
nein, eine gesetzliche Verpflichtung für die Begründung von abgelehnten Überstunden, gibt es nicht.
Und nicht:
"...einfach so ist nicht"
oder
"sieht eben besser aus als Ätsch".
Solche Antworten erwartet man nur beim Ballermannabitur.
Wenn hier nun einige "intellektuelle" Betriebsratskasper meinen die rechtliche Sicht gem: ihrer Denkmethodik darzustellen, sollten sie die User vorher warnen.
Erstellt am 24.07.2007 um 14:33 Uhr von betriebsratten
@alle hätte nie gedacht so ein Fass hier aufzumachen
Nein, es geht nicht um systematische Überlastung etc.
Vielmehr ist im Gremium die Frage aufgekommen, dass die Mehrheit wegen anderweitiger Animositäten einem Vorgesetzten gerne Überstunden für seine Mitarbeiter verweigern möchte...sozusagen aus dem Bauch raus.
Und ein anderer Teil meinte....dann sollte mans auch begründen können oder müssen (??), sonst wirds willkürlich...was es ja tatsächlich auch sein kann.
Erstellt am 24.07.2007 um 15:45 Uhr von Der alte Heini
betriebsratten,
die Animositäten könnten zB sein, ohne Begründung abgelehnte Urlaubsanträge mit unbegründete Ablehnungen von Überstunden beantworten.
Erstellt am 24.07.2007 um 17:03 Uhr von khel
Hallo betriebsratten,
letzte Woche war ich auf dem WAF-Seminar BetrVerfRecht I, und da habe ich gelernt, dass der BR immer eine Begründung abliefern muss, wenn er einer Maßnahme des AG nicht zustimmt. Begründung: der BR darf keine Willkür-Entscheidungen fällen, und bei Ablehnung ohne Begründung handele es sich um Willkür.
Gruß
khel
Erstellt am 25.07.2007 um 21:21 Uhr von Der alte Heini
khel,
hier im Forum liest man die tollsten Sachen die auf Seminare angeblich vermittelt werden.
khel,
wo steht es im Gesetz geschrieben, das die Ablehnung von Überstundenanträge begründet werden müssen.
Will das Gesetz ein Begründung oder gewisse Voraussetzung erfüllt haben, so ist dieses auch vom Gesetz entsprechend zu fordern, siehe zB. § 99 BetrVG.
Erstellt am 26.07.2007 um 12:41 Uhr von khel
Hallo Heini,
diese Aussage zur Verweigerung der Zustimmung wurde nicht "angeblich", sondern tatsächlich so auf dem Seminar getätigt.
Gruß
khel
Erstellt am 27.07.2007 um 10:25 Uhr von betriebsratten
Hier sitz ich nun, ich armer Tor, und bin so schlau als wie zuvor.....
Erstellt am 23.01.2020 um 20:09 Uhr von Fiblu
Mal im ernst ich finde nirgends ne Antwort ich will überstunden machen ganz ganz viel ich muss mich auspowern und das Geld passt auch klar und die Stunden eh arbeit ist auch genug da also darf der (liebenswerte) BR. meine Überstunden ablehnen wie er will da sie ja gewollt und freiwillig sind oder hab ich als arbeitnehmer da nich auch in Absprache mit mein Arbeitgeber irgend ne Handhabe?
Erstellt am 23.01.2020 um 21:20 Uhr von nicoline
Fiblu,
nein, hast du nicht. Überstunden müssen vom AG beantragt und vom BR genehmigt werden. Es ist unerheblich, ob du die Ü Std. machen möchtest oder nicht.
Erstellt am 16.10.2021 um 11:55 Uhr von BR-Frosch
Hallo, liebe Mitstreiter für Recht und Ordnung im Betrieb,
auch ich war und bin auch auf der Suche nach "belastbaren" Auskünften zu diesem Thema. Ich selbst würde auch lieber "aus gutem Grund" Mehrarbeit ablehnen, habe aber auch keine Ahnung, welche Gründe zum Beispiel vor einem Arbeitsgericht Bestand hätten. Man will ja auch schließlich als Betriebsrat nicht nachher als unqualifizierter Depp dastehen...
Thema in meiner Firma ist zum Beispiel ständiges "springen", tauschen, und "Zusatzschichten fahren" in einem 24 / 7 Schichtbetrieb. Das wird meistens mit der Begründung "Personalmangel", und dann oft sehr kurzfristig, beantragt.
Ich wäre sehr dankbar für sachdienliche Hinweise oder bewährte Erfolgsrezepte.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich außerdem gern anregen und würde mir wünschen, wenn in solchen strittigen, komplexen oder ungeklärten Fragen und Angelegenheiten (übrigens mein aufrichtiges Mitleid für den Genossen "betriebsratte" :-) ) vielleicht ein hilfreicher Kommentar / Rat von den Fachleuten der Betreiber dieses Forums erfolgen könnte. Solche sachverständliche Unterstützung wäre ganz nebenbei eine tolle Werbung für die eigenen Seminare, denke ich...
VG, BR-Frosch
Erstellt am 18.10.2021 um 08:00 Uhr von xyz68
Liebe*r BR-Frosch,
Leichenfledderei ist nicht schön, ein neues Thema zu starten ist deutlich besser.
Und nun zum eigentlichen Thema:
die Gründe, Mehrarbeit abzulehnen können gar vielfältig sein, entstehen aber immer in deinen Betrieb. Ob es eine zu knappe Personaldecke, eine schlechte Personalplanung/Schichtplanung oder auch eine schlechte Produktionsplanung ist, das kann hier keiner sagen und vor Gericht und auf hoher See.... eine Garantie gibt es da nicht.
Also prüfen, ob alles getan wird, um Mehrarbeit zu vermeiden. Was das sein kann ist halt von den Umständen in deinen Betrieb abhängig.
Erstellt am 18.10.2021 um 21:35 Uhr von BR-Frosch
Liebe*r xyz68,
sorry, wollte nicht fleddern.
Aber diese Leiche taucht offenbar immer wieder an die Oberfläche und ist scheinbar schwer zu packen.
Und nun zum eigentlichen Thema:
besten Dank für die Info und Beratung. Werden im Gremium weiter beraten und vielleicht auch irgendwann handeln...
Erstellt am 19.10.2021 um 07:13 Uhr von Agassi0
Also: Einfach nur zu sagen: Wir lehnen die Überstunden ab, weil wir es können, ist nicht der richtige Weg. Spätestens in der Einigungsstelle benötigt man eine Begründung, zu dem gilt der Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Also sollte zur Verweigerung ein Grund tatsächlich auch bestehen.