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Übernahme JAV

B
BMWe36
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo, ich bin in einer komplizierten Situation. Ich bin JAV-Mitglied (frisch gewählt) und mein Arbeitsverhältnis endet nach der Ausbildung im Juni 2019. Mir wurde von meinem Vorgesetzten mitgeteilt, dass keine Kapazitäten für eine Übernahme vorhanden sind. Allerdings wurde meiner Mitazubine gesagt, dass sie befristet übernommen wird (sie ist keine JAV). Ich habe zudem ein Schreiben der Personalabteilung bekommen, dass eine Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung nicht möglich sei.

Ist es nicht so, dass ich Anspruch auf die zu vergebene Stelle habe?

Ich wollte einen Antrag auf Weiterbeschäftigung einreichen, hatte allerdings gelesen, dass dies erst in den letzten drei Monaten möglich sei und musste deswegen noch warten. - Unternehmen kam mir jetzt zuvor. Kann ich den Antrag trotzdem noch absenden? Welche Chancen wird dieser haben bzw. welche Chancen bestehen generell ?

Vielen Dank

368012

Community-Antworten (12)

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nicoline

08.03.2019 um 15:12 Uhr

Kann ich den Antrag trotzdem noch absenden? Wenn du übernommen werden willst, ist der fristgerechte Antrag die Grundvoraussetzung dafür, egal, was dein AG sagt oder schreibt.

§ 78a Schutz Auszubildender in besonderen Fällen (2) Verlangt ein in Absatz 1 genannter Auszubildender innerhalb der Letzten drei Monate vor Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses schriftlich vom Arbeitgeber die Weiterbeschäftigung, so gilt zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber im Anschluss an das Berufsausbildungsverhältnis ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Auf dieses Arbeitsverhältnis ist insbesondere § 37 Abs. 4 und 5 entsprechend anzuwenden.

Ich kann jetzt hier nicht die gesamte Kommentierung zu dem §78a hineinkopieren. Du solltest dir Einblick verschaffen in diese und dir alles genau durchlesen. Das wird ja beim Betriebsrat möglich sein. Notfalls musst du klagen aber vorher kannst du fordern, dass der BR dich unterstützt.

N
nicoline

08.03.2019 um 15:13 Uhr

Der Link von takkus ist schon gut, aber in der Kommentierung steht noch mehr.

N
nicoline

08.03.2019 um 15:19 Uhr

BMWe36

  1. ja
  2. ja, unbedingt
  • die Konsequenzen für das Unternehmen müssen den JAVler erstmal nicht zwingend interessieren, die Konsequenzen für den JAVler hängen vom AGab. Besonders beliebt macht man sich nie, wenn man um etwas kämpft.
B
BMWe36

08.03.2019 um 15:20 Uhr

@nicoline , vielen Dank ! Aufgrund der §78a war mein Weiterbeschäftigungsantrag gestütz.

Ich hatte mich bereits mit dem Betriebsrat in Verbindung gesetzt, dieser war dann auch dafür verantwortlich, weshalb die Personalabteilung überhaupt das Schreiben der nicht Weiterbeschäftigung verfasst hat. Daher wollte ich eine neutrale Meinung zu dem Thema

P
Pickel

08.03.2019 um 15:20 Uhr

  1. Angenommen die Stelle entspricht deiner Qualifikation und sie ist nicht auch JAV dann ja.
  2. verlangen kannst du erstmal alles. Konsequenzen für das Unternehmen: Die Kollegin wäre ggf. zu kündigen. Konsequenz für dich: Du wirst einen Arbeitgeber haben der dich nicht wünscht, Kollegen haben die dein Verdrängen der Mitazubine asozial finden und es dich spüren lassen und dir damit vielleicht den wichtigen Eintritt ins Arbeitsleben versauen - mit allen Konsequenzen für den weiteren Lebenslauf.

Mein dringender Rat daher: gehe nicht den rechtlichen Weg. Setze auf eine gütige Verständigung. Anders natürlich in einem großen Konzern, aber so klingt das hier nicht....

T
takkus

08.03.2019 um 15:21 Uhr

Och man- Antwort gelöscht und ich hab`s nicht gelesen.... :-(

N
nicoline

08.03.2019 um 15:35 Uhr

dieser war dann auch dafür verantwortlich, weshalb die Personalabteilung überhaupt das Schreiben der nicht Weiterbeschäftigung verfasst hat. Das ist ja sehr dumm gelaufen. Bitte, arbeite dich in die Kommentierung ein, wenn du mit dem AG Gespräche führst, musst du um deine Position wissen, also gut vorbereitet sein.

B
BMWe36

08.03.2019 um 15:41 Uhr

Vielen Dank an alle ! Also werde ich das Schreiben verfassen, reicht es in dieser Ausführung mit Adresse des UN und meiner. Plus Unterschrift JAV-Kollege und meine eigene

"Antrag auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis gemäß § 78a BetrVG

Sehr geehrte Damen und Herren, als Jugend- und Auszubildendenvertreter mache ich von meinem Recht gemäß § 78 a Abs. 2 BetrVG Gebrauch und beantrage, nach Abschluss meiner Ausbildung am voraussichtlich 19.06.2019 in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in meinem erlernten Beruf übernommen zu werden."

T
takkus

08.03.2019 um 15:55 Uhr

Ein JAV Kollege braucht dort nicht zu unterschreiben. Du stellst ja den Antrag und kein Anderer.

M
Moreno

08.03.2019 um 19:54 Uhr

Typische Pickel Antwort verzichte auf Deine Rechte, bloss nix machen was der Arbeitgeber nicht möchte. Warum hat der Gesetzgeber wohl solche Schutzgesetze gemacht?

N
nicoline

09.03.2019 um 12:17 Uhr

BMWe36 wenn es in eurem Betrieb eine JAV gibt, MUSS der AG wissen, dass die Mitglieder ein gesetzlich verbrieftes Recht auf Übernahme haben. Die Hürden, sie nicht zu übernehmen, sind ziemlich hoch. Wenn er also jemanden anders einstellt und dir mitteilt, dass er dich nicht übernehmen kann, musst nicht du ein schlechtes Gewissn haben, wenn du auf deiner Übernahme bestehst, sondern dein AG, dass er sich nicht an das Gesetz gehalten hat. Sollte er also tatsächlich die andere Azubine kündigen, ist das zwar sehr traurig für die Kollegin, aber ganz und gar nicht deine Schuld. Ich wünsche dir alles Gute.

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