W.A.F. LogoSeminare

Dienstplanerstellung in der Pflege

L
Lotus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum,

zur Dienstplanerstellung wurde schon so einiges geschrieben, doch immer wieder ergeben sich rechtliche Fragen für uns als BR.

  1. Unser PDL schreibt den DP nach seinem Ermessen ohne Rücksicht auf die BV.
  2. Er legt den DP dem BR nicht zur Genehmigung vor.
  3. Er ändert den DP häufig ohne Absprache mit den Betroffenen, auch der BR wird nicht informiert.
  4. Häufig werden Die MA aus dem Frei geholt.
  5. Gesprächen geht er aus dem Weg mit der Begründung: " Sagen Sie mir, wo es steht dass ich nicht so Handeln darf". Dies ist für uns nicht mehr akzeptapel und wüßten gern wie wir rechtlich gegen ihn vorgehen können, d.h. mit Belegen und §en. Die stimmung ist auf dem Nullpunkt, vorallem wissen wir, dass uns mehr Personal zustünde. Aber dies scheint in der Pflege üblich zu sein-

Danke für Euere schnellen Antworten und Meinungen.

Gruß Lotus

6.80905

Community-Antworten (5)

M
Miezi21

22.07.2007 um 19:51 Uhr

Hallo,

also erstmal, mit Dienstplan meinst du wer wann arbeiten muß?

M
Miezi21

22.07.2007 um 19:56 Uhr

Dann würde ich mich auf die Mitbestimmungsrechte §87 Abs 1.2 berufen und die Vorlag des Dienstplanes verlangen.

Wenn es Unstimmigkeiten gibt, Einigungsstelle anrufen.

Und für die Zukunft würde ich eine BV erstellen, wo drin steht wann der Plan dem BR vorliegt, wann, ob und wie Änderungen am bereits gültigen Plan vorgenommen werden dürfen, usw.

DAH
Der alte Heini

22.07.2007 um 21:53 Uhr

Da der BR vor diesem Problem hilflos steht, setze ich einfach voraus, dass der BR kein entsprechendes Fachwissen hat. Somit gibt es für den BR nur einen vernünftigen Weg. Mit der Hilfe eines Fachanwalts dem Arbeitgeber seine Verpflichtungen aus dem BetrVG gegen Androhung von Zwangsgeld vom Arbeitsgericht aufgeben lassen.

Also Verfehlungen des AG auflisten, entsprechenden Beschluss fassen und ab zum Anwalt.

L
Lotus

22.07.2007 um 22:24 Uhr

Wir haben ein BV zur Dienstplangestaltung, die überhaupt nicht zur Anwendung kommt. Der AG setzt sich über alles hinweg und glaubt er kann machen was er will. Den AN werden keine Rechte eingeräumt, noch nicht mal das Recht auf "Frei". Darf der AG einfach die Leute aus dem Frei holen und darf er die Freoizeit der AN einfach verplanen?

Gruß Lotus

I
Immie

22.07.2007 um 22:57 Uhr

Lotus, du sagst ihr habt eine BV zur Dienstplanerstellung. Was steht denn da drin? Wenn auf dem Dienstplan steht das ich Dienstag FREI habe, und der AG braucht mich, kann er ja mal nett nachfragen. Wenn das Überhand nimmt sagen ihm die Kollegen auch schon mal -Ne ich kann nicht, ich muß Socken stopfen:-)

Ich denke "Der alte Heini" hat Recht! Sitzung, Beschluss, alles einpacken,vor allem eure BV, und auf zum Anwalt.

L Grüsse

Ihre Antwort