Kann ein freigestellter BRV, der vor seiner Freistellung gew. Arbeiter war, auf Eingruppierung als Angestellter drängen?
Erstellt am 22.07.2007 um 13:16 Uhr von Immie @trainer §38 BetrVG ....hat Anspruch auf das Arbeitsentgeld das es erhalten hätte, wenn es nicht fregestellt worden wäre.... Wo soll da der Sinn liegen? Und nach der Freistellung wieder zurück?