Kündigung befristeter Arbeitsverträge
Hallo liebes Forum, ich als BRV habe am Freitag eine Anhörung der GL erhalten. Der UN will 3 AN die mit befristeten Arbeitsverträgen ausgestattet sind schon früher kündigen. Er begrünet dies mit Umsatz und ertragsrückgang. Was können wir als BR für Gründe suchen um den Kündigungen zu wiedersprechen? Haben wir die Möglichkeit mit der Gl was auszuhandeln? Und muss ich die AN über die Kündigungabsicht informieren und wie mache ich das am besten? Wir sind erst seit 5 Wochen im Amt. Gruss an alle
Community-Antworten (6)
22.07.2007 um 15:44 Uhr
Kiebitz, ist denn die Kündigung per AV oder TV überhaupt gestattet? Siehe §15 TzBfG.
22.07.2007 um 16:17 Uhr
Wir haben kein av und kein tv leider. Was müssen wir tun
22.07.2007 um 16:28 Uhr
Kiebitz, Ihr habt keine Arbeitsverträge?
22.07.2007 um 16:33 Uhr
Doch klar befristete Arbeitsverträge mit dem Hinweis von einer Kündigungsfrist von einem Tag. Kann der Br seine Zustimmung verweigern?
23.07.2007 um 14:39 Uhr
Der ist gut: Kündigungsfrist von einem Tag - ich würde sagen: Direkt zum Fachanwalt damit, der wird seinen Spaß haben.
Kündigungsfrist von einem Tagkopfschüttel*
Übrigens: Wie viele MA hat der Betrieb und wie lange sind die betroffenen Kollegen schon beschäftigt?
23.07.2007 um 16:07 Uhr
"Kiebitz28
lies mal...
http://www.rechtsrat.ws/lexikon/befristung.htm
- kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag (Zeitbefristung):
- zweckbefristeter Arbeitsvertrag (Zweckbefristung):
entweder: mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit (bei Zeitbefristung, § 15 Abs.1 TzBfG)
oder: mit Erreichen des vereinbarten Zwecks (bei Zweckbefristung, § 15 Abs.2 TzBfG). (Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer das Ende des zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 2 Wochen vorher schriftlich mitteilen.)
@ Hansi0815 , das ist ein bisschen mehr Info, als Kopfschütteln.
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