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Kündigung befristeter Arbeitsverträge

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Kiebitz28
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebes Forum, ich als BRV habe am Freitag eine Anhörung der GL erhalten. Der UN will 3 AN die mit befristeten Arbeitsverträgen ausgestattet sind schon früher kündigen. Er begrünet dies mit Umsatz und ertragsrückgang. Was können wir als BR für Gründe suchen um den Kündigungen zu wiedersprechen? Haben wir die Möglichkeit mit der Gl was auszuhandeln? Und muss ich die AN über die Kündigungabsicht informieren und wie mache ich das am besten? Wir sind erst seit 5 Wochen im Amt. Gruss an alle

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Community-Antworten (6)

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Lotte

22.07.2007 um 15:44 Uhr

Kiebitz, ist denn die Kündigung per AV oder TV überhaupt gestattet? Siehe §15 TzBfG.

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kiebitz28

22.07.2007 um 16:17 Uhr

Wir haben kein av und kein tv leider. Was müssen wir tun

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Lotte

22.07.2007 um 16:28 Uhr

Kiebitz, Ihr habt keine Arbeitsverträge?

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kiebitz28

22.07.2007 um 16:33 Uhr

Doch klar befristete Arbeitsverträge mit dem Hinweis von einer Kündigungsfrist von einem Tag. Kann der Br seine Zustimmung verweigern?

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Hansi0815

23.07.2007 um 14:39 Uhr

Der ist gut: Kündigungsfrist von einem Tag - ich würde sagen: Direkt zum Fachanwalt damit, der wird seinen Spaß haben.

Kündigungsfrist von einem Tagkopfschüttel*

Übrigens: Wie viele MA hat der Betrieb und wie lange sind die betroffenen Kollegen schon beschäftigt?

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pirat

23.07.2007 um 16:07 Uhr

"Kiebitz28

lies mal...

http://www.rechtsrat.ws/lexikon/befristung.htm

  1. kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag (Zeitbefristung):
  2. zweckbefristeter Arbeitsvertrag (Zweckbefristung):

entweder: mit dem Ablauf der vereinbarten Zeit (bei Zeitbefristung, § 15 Abs.1 TzBfG)

oder: mit Erreichen des vereinbarten Zwecks (bei Zweckbefristung, § 15 Abs.2 TzBfG). (Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer das Ende des zweckbefristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 2 Wochen vorher schriftlich mitteilen.)

@ Hansi0815 , das ist ein bisschen mehr Info, als Kopfschütteln.

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