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Umgruppierung von zwei Personen, die gleiche Arbeit leisten

M
MrBig
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute !

Meine Frage lautet wie folgt: Ist es möglich zwei Personen die laut MTV-BW das gleiche tun einfach unterschiedlich eingruppieren ?

Wenn eine zusätzliche Aufgaben übernimmt ist das doch mit einem Übertariflichenbetrag zu belohnen und nicht mit einer Umgruppierung.

DANKE für die Antworten

Big

7.66002

Community-Antworten (2)

W
Waschbär

21.07.2007 um 16:48 Uhr

Mr. Big

Ist dir den auch Klar was eine Umgruppierung , tatsächlich ist ?

Eine Umgruppierung ist die Feststellung des Arbeitgebers, dass die Tätigkeit des Arbeitnehmers nicht – oder nicht mehr – den Tätigkeitsmerkmalen derjenigen Vergütungsgruppe entspricht, in der er eingruppiert ist.

Es ist unerheblich, aus welchem Anlass der Arbeitgeber diese Feststellung trifft. Die Korrektur einer nach Ansicht des Arbeitgebers fehlerhaften Eingruppierung bedarf daher der Zustimmung des Betriebsrates. Eine zustimmungspflichtige Umgruppierung liegt auch dann vor, wenn ein Tarifwechsel zu einer Umstrukturierung der Gehaltshöhe innerhalb einer Tarifgruppe führt. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei Umgruppierungen (und Eingruppierungen) gem. § 99 BetrVG erstreckt sich bei einer nach Lohn- und Fallgruppen aufgebauten tariflichen Vergütungsordnung nicht nur auf die Bestimmung der Lohngruppe, sondern auch auf die richtige Fallgruppe dieser Lohngruppe, wenn damit unterschiedliche Rechtsfolgewirkungen verbunden sein können.

G
Gregor

22.07.2007 um 16:07 Uhr

Hallo ihr lieben!

Gibt es eine Stellenbeschreibung in eurem Betrieb?

Herzlichst euer

Gregor

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