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Tätigkeitsjahre bei Umgruppierung

A
Alina
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, werden die Tätigkeitsjahre bei Änderung der Entgeltgruppe von E5 auf E6 mitgenommen? Ich bin seit dem 01.03.2010 bei einer Pharmafirma beschäftigt und wurde nach einem Jahr d.h. ab dem 01.03.2011 aus der E5 in die E6 umgruppiert.

Bin davon ausgegangenen, dass mein erstes Jahr zu den Tätigkeitsjahren auch nach der Umgruppierung mitzählt und habe zum 01.03.2012 einen höheren Gehalt E6/2 erwartet. Laut der Personalabteilung gibt es hierfür keine Grundlage und das höhere Entgelt E6/2 steht mit erst ab 01.03.2013 zu.

Mir ist es aber nicht so klar wieso, weil bei einer Umgruppierung nach einem Jahr und 10 Monaten von E6 in E7 man dem Arbeitsnehmer in Prinzip benachteiligt. Zwar durch die erste zwei Monate nach dem Wechsel würde er mehr Gehalt bekommen, aber das Entgelt in E6 nach 2 Tätigkeitsjahren ist doch höher als der Anfangssatz von E7. Wäre der Entgeltgruppewechsel um zwei Monate verschoben, so hätte der Arbeitnehmer mehr davon.

Ich hoffe, dass ich mein Anliegen verständlich für Sie beschrieben habe. Bei dem Beispiel habe ich absichtlich E6 und E7 verglichen, um mein Problem bildlicher vorzustellen.

Vielen Dank für Ihre Antwort.

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Community-Antworten (5)

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Betriebsrätin

10.07.2012 um 01:03 Uhr

Es gilt wohl ein TV. Dann sollte man dort nachlesen, denn aus diesem ergibt sich dann alles.

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barevi

10.07.2012 um 09:49 Uhr

Hallo, falls es sich dabei um eine Stelle im ÖD handelt, könntest Du Dich hier: http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/hoehergruppierung.html mal schlau machen. Es gibt sog. Garantiebeträge, die eingehalten werden müss(t)en.

A
Alina

10.07.2012 um 10:29 Uhr

Hallo Betriebsrätin,

vielen Dank für die Antwort. In TV gibt es §9 Entgeltregelung bei Höhergruppierung. Hier wird die Situation in der das Entgelt der neuen Gruppe niedriger als das in der alten Gruppe ausfällt geregelt. Bei mir ist das nicht der Fall. Heißt das automatisch lt. §9, dass mein erstes Tätigkeitsjahr und die fast 2 Tätigkeitsjahre aus dem Beispiel einfach verfallen? Ich finde es irgendwie ungerecht. Bin ich überhaupt in meiner Einschätzung richtig?

@ barevi für mich gilt die Chemie TV

K
Kulum

10.07.2012 um 10:55 Uhr

Versteh mich bitte nicht falsch, aber warum rufst du nicht einfach bei der IGBCE an und fragst da nach? Die wissen am besten wie der TV zu interpretieren ist.

G
gironimo

10.07.2012 um 12:21 Uhr

Bei einem Wechsel der Tarifgruppen in der Chemie gilt, dass für den nächsten Sprung die Hälfte der geforderten Zeit "erfüllt ist". Das führt immer wieder zu Irretationen in der chemischen Industrie.

Gehe doch mal zu Deinem Betriebsrat und rechne mit ihm genau durch, wann der Sprung erfolgen muss.

Und natürlich: Die IGBCE sagt es Dir auch.

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