Erstellt am 21.07.2007 um 13:09 Uhr von MrBig
Hallo Winni !
BetrVG § 74 / 90 Abs.3 und es gibt auch noch die vertrauensvolle zusammenarbeit.
Gruß
Big
Erstellt am 21.07.2007 um 14:03 Uhr von peters
@Big
ich kann aus deiner Antwort keinen Anspruch des BR erkennen, zu einem solchen Meeting eingeladen zu werden.
Man könnte aber mit der Abteilungsleitung reden und fragen, ob sie etwas gegen die Anwesenheit eines BRM hat.
Erstellt am 21.07.2007 um 15:29 Uhr von Miezi21
Ehm,
ist der BR keine Belegschaft???
Also warum solltet ihr da nicht hingehen.
Auserdem, hat der BR ja auch die Pflicht 1x im Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung zu machen.
Erstellt am 21.07.2007 um 18:10 Uhr von Lotte
Winni,
m.E. habt Ihr kein Recht auf Teilnahme, wenn Ihr nicht AN der Abteilung seid, wohl aber auf die Informationen, die der Abteilungsleiter dort weitergibt. Und im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit (hier ist er dann der § 74 in Verbindung mit §2) möglichst vor der Versammlung, nämlich rechtzeitig und umfassend...
Erstellt am 22.07.2007 um 10:58 Uhr von Winni
Also weis es leider keiner so recht wie es zu handhaben ist. Glücklicherweise ist in dieser Abteilung zufällig ein BR und hat sich auch zu Wort gemeldet als es um Krankengeschichten etc. ging!
@Miezi21
Das mit der Betriebsversammlung ist schon klar. Die werden wir auch im September abhalten. Nur in diesem Fall hat der Meister zu einer Versammlung geladen ohne den BR zu informieren! Ob wir unsere Betriebsversammlungen alle viertel Jahr als allgemeine Betriebsversammlung oder teilweise als Abteilungsversammlungen durchführen müssen wir im Gremium noch klären!