Informationstreffen in der Abteilung
In einer Abteilung in unserem Betrieb wird ab und zu ein sogenanntes "Quartalsmeeting" abgehalten. Dort gibt der Meister Informationen an die Belegschaft weiter! Auftragsbestand, Planung etc. Ist die Abteilungsleitung verpflichtet den Betriebsrat darüber zu informieren und eventuell auch einzuladen? Ich muss dazu sagen das bei uns der Betriebsrat erst vor ca. 6 Wochen gegründet wurde und wir "noch" nicht so viel Erfahrungen haben
Community-Antworten (5)
21.07.2007 um 15:09 Uhr
Hallo Winni !
BetrVG § 74 / 90 Abs.3 und es gibt auch noch die vertrauensvolle zusammenarbeit.
Gruß
Big
21.07.2007 um 16:03 Uhr
@Big
ich kann aus deiner Antwort keinen Anspruch des BR erkennen, zu einem solchen Meeting eingeladen zu werden.
Man könnte aber mit der Abteilungsleitung reden und fragen, ob sie etwas gegen die Anwesenheit eines BRM hat.
21.07.2007 um 17:29 Uhr
Ehm,
ist der BR keine Belegschaft???
Also warum solltet ihr da nicht hingehen.
Auserdem, hat der BR ja auch die Pflicht 1x im Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung zu machen.
21.07.2007 um 20:10 Uhr
Winni, m.E. habt Ihr kein Recht auf Teilnahme, wenn Ihr nicht AN der Abteilung seid, wohl aber auf die Informationen, die der Abteilungsleiter dort weitergibt. Und im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit (hier ist er dann der § 74 in Verbindung mit §2) möglichst vor der Versammlung, nämlich rechtzeitig und umfassend...
22.07.2007 um 12:58 Uhr
Also weis es leider keiner so recht wie es zu handhaben ist. Glücklicherweise ist in dieser Abteilung zufällig ein BR und hat sich auch zu Wort gemeldet als es um Krankengeschichten etc. ging! @Miezi21 Das mit der Betriebsversammlung ist schon klar. Die werden wir auch im September abhalten. Nur in diesem Fall hat der Meister zu einer Versammlung geladen ohne den BR zu informieren! Ob wir unsere Betriebsversammlungen alle viertel Jahr als allgemeine Betriebsversammlung oder teilweise als Abteilungsversammlungen durchführen müssen wir im Gremium noch klären!
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