Es ist wiederholt vorgekommen, daß der Schichtplan für die nächste Woche erst am Freitag vorgestellt wurde.
Und natürlich war auch wieder ein Schichtwechsel von einem Kollegen damit verbunden.
Wir möchten nun unserer Betriebsleitung dazu bringen den Schichtplan 4 Wochen im Vorraus zu veröffenlichen.
Brauchen wir hierzu eine BV oder geht es auch ohne und wir berufen uns auf §87 BetrVG.
Wir könnte so ein Schreiben an die Betreibsleitung aussehen?