Erstellt am 21.07.2007 um 07:35 Uhr von Immie
@Newbe
Lies §43 BetrVG.
Ihr handelt pflichtwidrig.
Das sollte euch nicht regelmäßig passieren.
Gib mal 15256 ins Suchfenster,
Grüsse
Erstellt am 21.07.2007 um 07:41 Uhr von spartacus
Moin Newbe,
du weißt doch: - Wo kein Kläger,da kein Richter -
Was würdest du sagen wenn dein Gehalt nicht regelmäßig bzw.
nicht Pünklich kommt, mit der Begründung " habe ich nicht geschafft"?
Wenn ihr neu seid kann man mal ein Auge zudrücken ;-)
Erstellt am 21.07.2007 um 08:23 Uhr von pirat
@Newbe,
kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen.
Der Anfängerbonus ist aufgebraucht. So schnell wie möglich eine BVersammlung einberufen.
Eine der Konsequenzen die ich mir Vorstellen könnte wäre sonst "Vierteilen" nach Piratenmanier, für jedes Quartal ein Häppchen.
Erstellt am 21.07.2007 um 14:43 Uhr von Newbe
Erstellt am 21.07.2007 um 15:33 Uhr von Weist nicht warum
oder zwangsheirat im Waschbär Harem .
Erstellt am 21.07.2007 um 19:52 Uhr von Newbe
Erstellt am 21.07.2007 um 20:01 Uhr von pirat
@Newbe
Deine Antworten lassen sehr zu wünschen übrig. Besonders an Länge.
Es gibt schon einen Minimalisten hier. Willst Du ihm Konkurenz machen?