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interne BR probleme

S
spartaner
Jan 2018 bearbeitet

wie kann man gesetzlich gegen ein BR mitglied vorgehen das die ganze zeit Unruhe stiftet in dem es alleingänge untenimmt

4.60605

Community-Antworten (5)

P
Petrus

20.07.2007 um 16:26 Uhr

Kommt wohl stark auf die Art der Alleingänge an und was ihr bislang schon unternommen habt. Das Spektrum reich von "Nichts" bis "Rausschmiss"...

K
kandesbutzler

20.07.2007 um 17:08 Uhr

was heist unruhe und alleingänge ?

beispiele wären nicht schlecht

"gesetzlich unternehmen" was wollt ihr tun ? auch das bitte definieren !

DAH
Der alte Heini

20.07.2007 um 20:32 Uhr

Nicht vergessen ein Betriebsratsmitglied kann über SEINE Betriebsratsarbeit frei entscheiden. Es gibt keinen dem er Rechenschaft ablegen muss, auch nicht dem Vorsitzenden des BR, dem Betriebsrat, der Gewerkschaft oder gar dem Arbeitgeber.

Somit müsst Ihr wohl oder übel mit den Alleingängen des selbstbewussten Kollegen leben, auch wenn es Euch nicht passt.

P
pirat

20.07.2007 um 20:55 Uhr

@Der alte Heini,

......wohl oder übel mit den Alleingängen des selbstbewussten .....

eine produktive und sinnvolle Zusammenarbeit im BR kann so aber nicht zustande kommen. Etwas mehr Redebedarf/ und Kollektiv unter BR Kollegen wäre vielleicht effektiver.

DAH
Der alte Heini

20.07.2007 um 21:16 Uhr

pirat, sicherlich ist eine Zusammenarbeit unter BR Kollegen sinnvoller. Das wird auch nicht bestritten.

Aber wenn der Kollege sein eigenes Ding macht und keine Verfehlungen im Sinne des § 23 BetrVG begeht, muss man mit den Alleingängen leben. Ob es den anderen Betriebsratsmitgliedern passt oder nicht, so ist es nun einmal.

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