Erstellt am 20.07.2007 um 14:26 Uhr von Petrus
Kommt wohl stark auf die Art der Alleingänge an und was ihr bislang schon unternommen habt.
Das Spektrum reich von "Nichts" bis "Rausschmiss"...
Erstellt am 20.07.2007 um 15:08 Uhr von kandesbutzler
was heist unruhe und alleingänge ?
beispiele wären nicht schlecht
"gesetzlich unternehmen" was wollt ihr tun ? auch das bitte definieren !
Erstellt am 20.07.2007 um 18:32 Uhr von Der alte Heini
Nicht vergessen ein Betriebsratsmitglied kann über SEINE Betriebsratsarbeit frei entscheiden. Es gibt keinen dem er Rechenschaft ablegen muss, auch nicht dem Vorsitzenden des BR, dem Betriebsrat, der Gewerkschaft oder gar dem Arbeitgeber.
Somit müsst Ihr wohl oder übel mit den Alleingängen des selbstbewussten Kollegen leben, auch wenn es Euch nicht passt.
Erstellt am 20.07.2007 um 18:55 Uhr von pirat
@Der alte Heini,
......wohl oder übel mit den Alleingängen des selbstbewussten .....
eine produktive und sinnvolle Zusammenarbeit im BR kann so aber nicht zustande kommen.
Etwas mehr Redebedarf/ und Kollektiv unter BR Kollegen wäre vielleicht effektiver.
Erstellt am 20.07.2007 um 19:16 Uhr von Der alte Heini
pirat,
sicherlich ist eine Zusammenarbeit unter BR Kollegen sinnvoller. Das wird auch nicht bestritten.
Aber wenn der Kollege sein eigenes Ding macht und keine Verfehlungen im Sinne des § 23 BetrVG begeht, muss man mit den Alleingängen leben. Ob es den anderen Betriebsratsmitgliedern passt oder nicht, so ist es nun einmal.