Einsicht in Werksverträge mit Dienstleister die im unserer Fírma sitzen
Hallo zusammen,
wir haben bei uns in der Firma einen Fremddienstleister sitzen der als Hauptaufgabe hat, unsere Teil auf Qualität auszusuchen. Jetzt sind hier Verträge im Gespräch, die wir der BR / WA gern einsehen möchten. So wie ich das sehe haben wir ein Recht darauf, RICHTIG??
Danke
Community-Antworten (3)
07.03.2019 um 17:37 Uhr
Veränderte Beteiligungsrechte des Betriebsrats beim Einsatz von ... https://www.vangard.de/.../2017_06_21_veranderte_beteiligungsrechte_des_betriebsr...
21.06.2017 - Mit Inkrafttreten des Gesetzespaketes Leiharbeit und Werkverträge (Gesetz zur ... Informationsrecht des Betriebsrats nach § 80 II 1 BetrVG ... Bereits mit der BetrVG-Reform 2001 wurde das von der Rechtsprechung (BAG, NZA 1999, 722) schon ... entschieden, ob es ausreicht, dem Betriebsrat Einsicht................
08.03.2019 um 11:04 Uhr
Ein typischer Challengerbeitrag...
08.03.2019 um 14:35 Uhr
Lola49 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) – Kommentierung Däubler/Kittner/Klebe § 80 Allgemeine Aufgaben Von: Rudolf Buschmann III. Informationspflichten des Arbeitgebers 3. Gegenstand der Informationen Weiterhin muss der AG den BR z. B. unterrichten über [Rechtsprechung] RN 93 bei Werkverträgen ist dem BR Folgendes darzulegen: Begründung für den Fremdfirmeneinsatz anhand eines Personalkonzepts, Auswirkungen auf die Stammbelegschaft ebenso wie auf die Kernkompetenzen, Inhalt des Werkvertrages (Firma, Laufzeit, Einsatzdauer, -bereich, Aufgabe/Werk), Zahl der Beschäftigten, Inhalt ihrer Arbeitstätigkeiten, Durchführung vorbezeichneter Inhalte. Die Novellierung 2017 schreibt dies fest.
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